Verschuldenshaftung

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Verschuldenshaftung

§ 823 im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) liefert die Hauptgrundlage für die sog. Verschuldungshaftung. Dort sind die Tatbestände beschrieben, die eine Schadenersatzpflicht zur Folge haben. Das sind: · Verschulden · Rechtsgutverletzung · Widerrechtlichkeit · adäquater Kausalzusammenhang · Deliktsfähigkeit

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