Versicherungsfreiheit

finanzen.de Lexikon

finanzen.de Lexikon
 

Versicherungsfreiheit

Wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 3 Jahre in Folge überschreitet, sind Sie von der Versicherungspflicht befreit. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln oder Berufsanfänger sind, tritt die Versicherungsfreiheit ein, wenn das Einkommen 3 Jahre in Folge über der JAEG-Grenze liegt. Die wegen Überschreitens der JAEG-Grenze aus der Krankenversicherungspflicht ausscheidenden Arbeitnehmer bleiben grundsätzlich Mitglied der Krankenkasse. Ihre Mitgliedschaft endet nur dann, wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit Ihren Austritt erklären. Erklären Sie als Arbeitnehmer Ihren Austritt nicht innerhalb dieser zwei Wochen, wird die bisherige Pflichtmitgliedschaft in eine freiwillige Mitgliedschaft umgewandelt. Selbstständige, Freiberufler und Beamte Wenn Sie einer dieser Personengruppen angehören, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Sie nicht als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben wollen.

Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?

Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:

Suche

Fanden Sie diese Seite nützlich?

Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.