Versicherungsgrenze und ihre Berechnung Was du über die Versicherungs­pflichtgrenze wissen solltest

Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet über die Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversichert zu sein oder sogar in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dabei gibt es allerdings einige Besonderheiten und Ausnahmen, die du kennen und beachten solltest.

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Versicherungspflichtgrenze auf einen Blick

Was ist die Versicherungspflichtgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze, auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet, ist eine Einkommensgrenze in der deutschen Sozialversicherung. Sie bestimmt, ob du als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach § 5 SGB V pflichtversichert oder freiwillig versichert bist bzw. die Möglichkeit hast, dich privat zu versichern.

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, sind nicht mehr gesetzlich pflichtversichert und können wählen, ob sie in der GKV freiwillig versichert sind oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten.

5 Fakten zur Versicherungspflichtgrenze:

  1. Die Versicherungspflichtgrenze ist eine jährlich festgelegte Einkommensgrenze, die bestimmt, ab welchem Bruttoeinkommen du die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung hast.
  2. Sie wird jedes Jahr angepasst, um der allgemeinen Einkommens- und Preisentwicklung Rechnung zu tragen. 2024 beträgt die Grenze 69.300 Euro.
  3. Manche Berufsgruppen sind nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden und können unabhängig von ihrem Einkommen zwischen GKV und PKV wählen.
  4. Arbeitnehmer, die die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, werden als versicherungsfrei bezeichnet und können sich freiwillig in der GKV versichern oder in die PKV wechseln.
  5. Wenn dein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, musst du wieder in die GKV zurückkehren.

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Berechnung der JAEG

01 Wie wird die Versicherungspflichtgrenze berechnet?

Die Versicherungspflichtgrenze und deren Rechengrößen werden jedes Kalenderjahr angepasst, um der allgemeinen Lohnentwicklung Rechnung zu tragen. Die Berechnung basiert auf dem Durchschnitt der Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland. Die genaue Anpassung wird von der Bundesregierung festgelegt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Im Jahr 2024 beträgt die Grenze für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jährlich 69.300 Euro brutto, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.775 Euro entspricht.

Relevantes Einkommen

02 Welches Einkommen zählt bei der Versicherungspflichtgrenze?

Bei der Berechnung der Versicherungspflichtgrenze werden verschiedene Einkommensarten berücksichtigt:

  • Bruttogehalt: Das reguläre Gehalt, das du von deinem Arbeitgeber erhältst, vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Sonderzahlungen: Dazu gehören Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni und Prämien.
  • Geldwerte Vorteile und vermögenswirksame Leistungen.
  • Gewinnbeteiligungen: Wenn sie regelmäßig und sicher ausgeschüttet werden.
  • Überstundenvergütung: Nur, wenn der Betrag per Pauschale bezahlt wird.

Folgen für die KV

03 Welche Auswirkungen hat die Versicherungspflichtgrenze auf die Krankenversicherung?

Die Versicherungspflichtgrenze beeinflusst die Krankenversicherung (KV) in mehreren Aspekten.

 

Welche Versicherungen sind von der Versicherungspflichtgrenze betroffen?

Die Versicherungspflichtgrenze beeinflusst nicht direkt andere Versicherungen, wie die Renten-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung. Diese Versicherungen haben eigene Regelungen und Grenzen.

Beachte aber, dass du, wenn du in Deutschland in der GKV versichert bist, in der Regel auch automatisch Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung bist. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Pflegeversicherung entspricht der von der Krankenversicherung.

Unterschied zur Beitragsbemessungsgrenze

04 Was ist der Unterschied zwischen der Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung zu wählen. Die Beitragsbemessungsgrenze definiert hingegen das höchste Einkommen, auf dessen Basis die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze legt somit eine Obergrenze für die Sozialversicherungsbeiträge fest. Ein Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird bei der Berechnung der Beiträge zur GKV nicht berücksichtigt.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angepasst. Im Jahr 2024 beträgt sie 62.100 Euro brutto pro Jahr für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Entwicklung der JAEG

05 Wie hat sich die Versicherungspflichtgrenze in den letzten Jahren entwickelt?

Die Versicherungspflichtgrenze hat sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Einen Überblick über die letzten Jahre findest du im Folgenden. Die Grenzen für 2024 sind in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 (SVRechGrV 2024) festgelegt.

JahrAllgemeine Versicherungs­pflicht­grenzeBesondere Versicherungs­pflicht­grenze
202469.300 €62.100 €
202366.600 €59.850 €
202264.350 €58.050 €
202164.350 €58.050 €
202062.550 €56.250 €
201960.750 €54.450 €
201859.400 €53.100 €
201757.600 €52.200 €

Arbeitnehmer, die zum 31. Dezember 2002 aufgrund eines regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts, das die damals geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überstieg, krankenversicherungsfrei waren, unterliegen einer niedrigeren Pflichtgrenze. Diese besondere Versicherungspflichtgrenze kommt jedoch nur zur Anwendung, wenn der betreffende Arbeitnehmer am 31. Dezember 2002 privatversichert gewesen ist.

Jenny
Jenny
Expertin für Krankenversicherungen

JAEG umgehen

06 Gibt es Möglichkeiten, die Versicherungspflichtgrenze zu umgehen?

Die Versicherungspflichtgrenze ist ein gesetzlich festgelegter Schwellenwert, der grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland gilt. Daher ist es im Allgemeinen nicht möglich, die Versicherungspflichtgrenze zu umgehen.

Bedenke aber, dass die Grenze für dich nur wichtig ist, wenn du sozialversicherungspflichtig angestellt bist. Für andere Berufsgruppen gilt folgendes:

Zurück in die verpflichtende GKV?

07 Was passiert, wenn du wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällst?

Wenn dein Bruttoeinkommen als Angestellter unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, wirst du automatisch gesetzlich versicherungspflichtig. Das bedeutet, du musst dich in der GKV anmelden, wenn du vorher privat krankenversichert warst. Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen und Fristen.

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Zuletzt aktualisiert am: 03.01.2024

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen