Versicherungspflichtgrenze
finanzen.de Lexikon

Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze ist die Obergrenze, bis zu der Arbeiter und Angestellte versicherungspflichtig sind.
Sie liegt im Jahr 2007 bei einem Jahresbruttoeinkommen von 47.700,00 EUR.
Die Versicherungspflichtgrenze errechnet sich aus dem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt multipliziert mit zwölf (Monate). Hinzuzurechnen sind Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sowie Überstundenvergütungen, wenn sie mit einem Pauschalbetrag ständig vergütet werden. Wird die Versicherungspflichtgrenze Überschritten, entfällt die gesetzliche Versicherungspflicht. Der Betroffene kann entscheiden, ob er auch weiterhin als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt oder einer privaten Krankenversicherung beitritt.
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Suche
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





