Versicherungssteuer
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Versicherungssteuer
Auf Versicherungsbeiträge wird keine Mehrwertsteuer im eigentlichen Sinn erhoben. Anstelle der Mehrwertsteuer fällt allerdings die Versicherungssteuer an. Sie gilt nicht für jeden Versicherungszweig, sodass einzelne Versicherungen von der Versicherungssteuer befreit sind.Für Schadens- und Unfallversicherungen beträgt sie derzeit 19 Prozent. In der Feuerversicherung und ihren angrenzenden Versicherungsarten dagegen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 14 Prozent. In der Hausratversicherung macht die Versicherungssteuer 18 Prozent aus, die Wohngebäudeversicherung liegt bei 17,75 Prozent. Im Bereich der privaten Versicherungen wie zum Beispiel der Renten-, Lebens-, Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist dagegen keine Versicherungssteuer fällig. Die Regelungen sind demnach sehr heterogen und gehen üblicherweise aus dem entsprechenden Versicherungsvertrag hervor.
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