Versicherungsvertragsgesetz

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Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist die wichtigste Rechtsgrundlage für den Versicherungsvertrag im Allgemeinen. Es geht als Spezialgesetz den allgemeinen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Es gliedert sich in vier Teile: · den allgemeinen Teil für sämtliche Versicherungszweige, · den Vorschriften für die gesamte Schadenversicherung, · den Vorschriften zu einzelnen Schadenversicherung wie Feuer, Hagel, Tier, Transport, Haftpflicht und Rechtsschutz, · den Vorschriften zu den Personenversicherung wie Lebensversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung.

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