Verwaltungsrecht

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Verwaltungsrecht

Kategorie(n): 
Gesamtheit der Vorschriften für die Ausübung hoheitlicher Aufgaben des Staates (Bund und Länder) und der Kommunalorgane. Rechtschutz besteht für: · Auseinandersetzungen wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, soweit Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte zuständig sind; · dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen; · Verfahren wegen Verletzung einer Vorschrift des Disziplinar- oder Standesrechtes; steuer- und abgaberechtliche Auseinandersetzungen vor Gerichten (Steuer-Rechtschutz vor Gerichten); · öffentlich-rechtliche Grundstücksangelegenheiten für Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen (Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz).

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