Vorsorgeaufwendungen

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Vorsorgeaufwendungen

Die Vorsorgeaufwendungen zählen zu den Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§§ 10, 10a EStG) und können somit vom Gesamtbetrag der Einkünfte von den Steuern abgezogen werden. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zu Krankenversicherungen, zu Unfallversicherungen, zu Haftpflichtversicherungen und mit Einschränkung zu den meisten Lebensversicherungen. Beiträge zu Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen werden auch weiterhin nur berücksichtigt, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat und ein Versicherungsbeitrag bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet wurde.

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