Vorsorgehöchstbetrag

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Vorsorgehöchstbetrag

Bis zum Jahr 2004 konnten Vorsorgeaufwendungen bis zum Vorsorgehöchstbeitrag von der Summe der Einkünfte abgezogen werden. Dieser Abzug wirkte steuermindernd und reduzierte das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Der Vorsorgehöchstbeitrag setzte sich aus drei Teilen zusammen, sie unterscheiden sich jeweils für unverheiratete und verheiratete Steuerpflichtige, wobei der Abzug der verheirateten Steuerpflichtigen meist doppelt so hoch war wie der Teil der unverheirateten Steuerpflichtigen. Der Vorsorgehöchstbeitrag setzte sich aus den drei Teilen Vorwegabzug, Grundhöchstbetrag und hälftiger Höchstbetrag zusammen. Unter Umständen kam noch der Pflegezusatzhöchstbetrag hinzu.

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