Vorsorgeversicherung
finanzen.de Lexikon

Vorsorgeversicherung
Der Begriff der Vorsorgeversicherung greift im weitreichenden Feld der Haftpflichtversicherung. Die Vorsorgeversicherung sorgt dafür, dass eine neue Gefahr zunächst beitragsfrei versichert ist, bis sie dem Versicherer angezeigt und damit beitragspflichtig wird. Hat der Versicherte bisher kein ähnliches Risiko versichert, muss er mit einer herabgesetzten Deckungssumme für das neue Risiko rechnen. Der Versicherte hat eine Meldepflicht, bevor die nächste Beitragszahlung fällig ist. Innerhalb dieser Zeit muss das neue Risiko dem Versicherer angezeigt werden, damit rechtzeitig eine Anpassung des Beitrags durchgeführt werden kann.Gewerbe – Beispiel Ein Restaurant eröffnet nach Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung einen Partyservice. Durch die Vorsorgeversicherung besteht zunächst kostenloser Versicherungsschutz für die Dienstleistung.Tierhalter – BeispielBeim Versicherten kommt nach Abschluss der Tierhalterhaftpflichtversicherung ein weiterer Hund hinzu. Schäden durch den Hund sind im Rahmen der Vorsorgeversicherung vorübergehend beitragsfrei versichert.AusschlüsseDie Vorsorgeversicherung bietet keinen Schutz für das Risiko der Kfz-Haftpflicht und weitere ausdrücklich aufgeführte Risiken. Dazu gehört unter anderem die gewerbliche Haftung aus Umweltrisiken.
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





