Vorwegabzug
finanzen.de Lexikon

Vorwegabzug
Bei der Berechnung des Vorsorgehöchstbetrages steht zunächst der Vorwegabzug zum steuerlichen Abzug von Versicherungsbeiträgen zur Verfügung. Seine maximale Höhe beträgt 3.068? für Unverheiratete und 6.136? für Ehepaare. Bei Arbeitnehmern und Beamten wird der Vorwegabzug um 16% ihres Bruttoverdienstes gekürzt.
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Suche
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





