Wärmepumpenheizungsanlagen
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Wärmepumpenheizungsanlagen
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Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen stellen gegenüber den versicherten Risiken im Rahmen der Leitungswasserversicherung ein erhöhtes Risiko dar. Deshalb werden diese Anlagen im Rahmen der VGB 2001 einer differenzierten Betrachtung unterzogen. Ist im versicherten Gebäude eine Anlage dieser Art installiert, wird ein Prämienzuschlag über den Einschluss einer entsprechenden Klausel erhoben. In dieser Klausel ist geregelt: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden durch Wasser oder sonstige wärmetragende Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel und dergleichen, die aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten sind.
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