Widerrechtlichkeit
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Widerrechtlichkeit
Kategorie(n):
Sie handeln widerrechtlich, wenn Sie Rechtsgüter eines anderen verletzen, ohne dafür Rechtfertigungsgründe zu haben.
Rechtfertigungsgründe können sein:
· Notwehr
· Notstand
· Selbsthilfe
· Einwilligung des Geschädigten (der Geschädigte stimmt der Verletzung seiner persönlichen Rechtsgüter zu).
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