Widerrufsrecht
finanzen.de Lexikon

Widerrufsrecht
Der Widerruf eines abgeschlossenen Vertrags steht jedem Versicherungsnehmer zu, der einen Vertrag abgeschlossen hat. Die Widerruffrist liegt bei 14 Tagen, der Widerruf ist üblicherweise schriftlich geltend zu machen. Der Versicherungsnehmer ist über das ihm zustehende Widerrufrecht schriftlich zu belehren, wobei das Recht erlischt nach der Zahlung des Beitrags. In diesem Fall geht man juristisch davon aus, dass der Versicherte den Vertrag abschließen wollte und nicht widerrufen wollte. Das Recht zum Widerruf greift allerdings auch in unzähligen anderen Verträgen, so auch in allen Versicherungs- und Kreditverträgen. Es stellt sicher, dass der Vertragspartner den Vertrag tatsächlich abschließen wollte und nicht dazu überredet wurde.
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