Wiederbeschaffungswert
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Wiederbeschaffungswert
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Die Fahrzeugversicherung leistet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres versicherten Fahrzeugs und seiner mitversicherten Teile bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes am Tag des Schadens.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den Sie als aufwenden müssen, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben. Leistungsgrenze ist dabei aber immer der Preis des Fahrzeugs gleichen Typs und gleicher Ausstattung am Schadentag. Restteile (nach Zerstörung) und Altteile (nach Beschädigung) verbleiben Ihnen und werden von der Versicherungsleistung abgezogen.
Besonderheit:
Kommt Ihr Fahrzeug durch Diebstahl abhanden oder wird zerstört, vermindert sich die Höchstentschädigung um 10 %, wenn es zum Schadenzeitpunkt nicht über eine von Ihrer Versicherung anerkannte selbstschärfende Diebstahlsicherung verfügt. Die Entschädigungsleistung wird zusätzlich durch eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung beeinflusst. Übersteigen die Wiederherstellungskosten den momentanen Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, auch wenn Ihr Fahrzeug nicht völlig zerstört, eventuell sogar noch fahrbereit ist. In diesem Falle ist Ihre Versicherung berechtigt, die Entschädigung auf die Höhe des Wiederbeschaffungspreises (abzüglich Restwert und Selbstbeteiligung) zu begrenzen.
Liegt ein Reparaturschaden vor, ersetzt Ihre Versicherung die für die Wiederherstellung Ihres Fahrzeugs notwendigen Reparaturkosten, einfache Fracht- und sonstige Transportkosten, Kosten für Reparatur oder Ersatz mitversicherter Teile.
Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (Neu für Alt).
Der Abzug beschränkt sich bei Krafträdern, PKW sowie Omnibussen bis zum Schluss des vierten, bei allen übrigen Fahrzeugen bis zum Schluss des dritten auf die Erstzulassung Ihres Fahrzeugs folgenden Kalenderjahres auf Bereifung, Batterie und Lackierung.
Beispiel für "neu für alt":
Fahrzeug fünf Jahre alt, Laufleistung 78.000 km, Frontschaden,
Ersatz der Motorhaube u
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