Wohnungswechsel

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Wohnungswechsel

Ein Wohnungswechsel ist dem Versicherer immer anzuzeigen. Dies gilt in allen Versicherungen und gehört zu den Obliegenheiten des Versicherten. Von besonderer Bedeutung allerdings ist ein Wohnungswechsel in der Wohngebäudeversicherung und in der Hausratversicherung. Hier kann sich der Versicherungsschutz vollständig ändern, wenn sich die Gegebenheiten innerhalb der Wohnung oder des Hauses verändern. Aus diesem Grund sind dem Versicherer nicht nur der Wohnungswechsel und die neue Adresse anzuzeigen, es muss auch der Versicherungsschutz nach den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

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