Zugangsfaktor

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Zugangsfaktor

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Der Zugangsfaktor ist Teil der Rentenformel. Er orientiert sich am Alter bei Rentenbeginn. Er wird bei einer Altersrente (65), bei Hinterbliebenenrenten und bei Renten wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit durch den Wert 1,0 dargestellt. Es werden bei vorzeitiger bzw. hinausgeschobener Inanspruchnahme einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Ab- bzw. Zuschläge berücksichtigt. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme wird die Rente für die gesamte Lebensdauer um 0,3% gekürzt. Bei einem über das Alter 65 hinausgeschobenen Rentenbeginn erhöht sich dagegen die Rente für jeden Monat um 0,5%.

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