Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Elternunterhalt – Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen müssen

Sobald die eigenen Eltern ins Pflegeheim kommen, müssen sich die Kinder damit auseinandersetzen, wer für die Pflegekosten aufkommt. Die soziale Pflegeversicherung agiert als eine Teilkasko-Versicherung und deckt längst nicht alle anfallenden Kosten. Wenn das Einkommen und Vermögen der Mutter oder des Vaters nicht mehr ausreichen, ist der Nachwuchs zum Unterhalt verpflichtet. Doch den sogenannten Elternunterhalt hat der Gesetzgeber sehr kompliziert gestaltet, insbesondere ab wann und wie viel die Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen müssen.

Inhaltsverzeichnis: Alles Wichtige zum Elternunterhalt

 

Elternunterhalt bei Pflegebedürftigkeit

Muss ein Elternteil im Heim gepflegt werden, reichen Pflegeversicherung, Rente und eigene Ersparnisse oft nicht aus. Dann springt das Sozialamt ein. Dieses fordert das Geld später jedoch mit Hinweis auf die Unterhaltspflicht von den Kindern zurück. Ob diese dann Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von der finanziellen Lage der Kinder (und indirekt auch Schwiegerkinder) ab.

Wann verlieren Eltern den Unterhalts­anspruch?

Der Unterhaltsanspruch kann durch Fehlverhalten des entsprechenden Elternteils verloren gehen. Dazu zählen unter anderem Vernachlässigung beziehungsweise Kontaktabbruch, seelische Grausamkeit oder eine Straftat gegenüber dem eigenen Kind. Auch die selbstverschuldete Bedürftigkeit, etwa durch Drogensucht oder Alkoholismus, verwirkt den Anspruch. Ein weiterer Grund kann der unzureichende Aufbau einer Alterssicherung sein.

Wann sind Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet?

Nach Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind „Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“. In gerader Linie bedeutet dabei, dass beispielsweise Eltern für ihre Kinder oder Großeltern für ihre Enkel finanziell sorgen müssen und umgekehrt, Geschwister jedoch füreinander nicht unterhaltspflichtig sind. Ob Kinder Unterhalt für ihre Eltern zahlen müssen, hängt von folgenden Punkten ab:

Aktuelle Höhe des Eigenanteils für die Heimunterbringung im Bundesdurchschnitt (Stand 09/2019):

Euro

Gesetzliche Unterhaltspflicht der Kinder bis 2020

Sobald sich das Sozialamt an den Heimkosten des pflegebedürftigen Elternteils beteiligt, geht der gesetzliche Anspruch der Eltern auf Unterhaltszahlung auf den Sozialhilfeträger über. Die gesetzliche Grundlage dafür ist der Paragraf 94 des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII). Die Kinder bekommen in diesem Fall eine Überleitungsanzeige vom Sozialamt samt der Aufforderung, das eigene Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehepartners offenzulegen

Mit den erhaltenen Daten prüft die Behörde, inwiefern Elternunterhalt gezahlt werden muss. Ist dies der Fall, folgt eine Zahlungsaufforderung, die verbindlich wird, wenn der Unterhaltspflichtige zustimmt. Ist dieser mit der Berechnung nicht einverstanden, kann er dies dem Amt inklusive einer Erläuterung seiner eigenen Berechnung mitteilen. Diese Verhandlungen sind möglich, da das Sozialamt eine privatrechtliche Aufforderung im Namen des Elternteils stellt. Spätestens, wenn die Verhandlungen zu keiner Einigung führen und es zum Verfahren kommt, muss der Unterhaltspflichtige sich einen Anwalt nehmen, denn in unterhaltsrechtlichen Verfahren besteht Anwaltszwang.

Vorsicht bei Schenkungen

Das Sozialamt kann eine Schenkung der Eltern an unterhaltspflichtige Personen zurückfordern, die weniger als zehn Jahre her ist. Eine Ausnahme bildet das geschenkte Eigenheim, in dem die Eltern Wohnrecht hatten. Da sie nun im Pflegeheim leben, nehmen sie dieses nicht mehr wahr, sodass der Sozialträger die ortsübliche Miete für diesen Wohnbereich als Einkommen anrechnet. Dies kann die Höhe des Elternunterhalts beeinflussen.

Ab Januar 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Der Bundestag hat im November 2019 beschlossen, dass Kinder zukünftig erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind. Das Gesetz tritt voraussichtlich im Januar 2020 in Kraft. Die Freigrenze von 100.000 Euro Einkommen, unter der keine Unterhaltspflicht besteht, gilt auch für Kinder von Pflegebedürftigen, die daheim von ambulanten Diensten versorgt werden.

Gut zu wissen:

Bereits gezahlter Unterhalt kann nicht zurückgefordert werden, da das Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab 2020 in Kraft tritt. Eine rückwirkende Anwendung der Regelung ist nicht möglich.

Wie wird die Unterhaltssumme berechnet?

Um die Höhe des Elternunterhalts festzulegen, fordert das Sozialamt alle relevanten Einkommensdaten vom Unterhaltspflichtigen und seinem Ehepartner. Zusätzlich wird deren Vermögen bei der Berechnung berücksichtigt. Wichtig ist am Ende, die Höhe folgender Faktoren zu beachten:

  1. Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen
  2. Der Selbstbehalt
  3. Das Schonvermögen
  4. Die Berücksichtigung von Geschwistern

Das Nettoeinkommen wird durch verschiedene Ausgaben verringert. Dazu zählen:

  • Beiträge zur Krankenversicherung
  • Beiträge zur privaten Altersvorsorge ( bis zu fünf Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens)
  • Fahrtkosten zur Arbeitsstelle
  • Kosten für die krankheits- oder berufsbedingte Anschaffung eines Autos
  • Laufende Ratenzahlungen
  • Unterhaltsansprüche der eigenen Kinder

Aktuelle Nachrichten

PersonBetrag
Unverheiratete und Alleinstehende1.800 Euro
Ehepartner1.440 Euro
Freibeträge für eigene KinderHöhe richtet sich nach
Düsseldorfer Tabelle

Daraus ergibt sich für Familien und verheiratete Paare ein Selbstbehalt von 3.240 Euro, zuzüglich der Freibeträge für eigene Kinder. Übersteigt das Einkommen den Familienselbstbehalt, kommt zusätzlich noch die sogenannte „Haushaltsersparnis“ von zehn Prozent zum Tragen, die ebenfalls vom Einkommen abgezogen wird.

Nachdem alle relevanten Aufwendungen vom Nettoeinkommen abgezogen wurden, ergibt sich das sogenannte bereinigte Einkommen, auf dem die Berechnung des Elternunterhalts basiert.

Liegt das bereinigte Einkommen über dem Mindestselbstbehalt, müssen davon 50 Prozent als Elternunterhalt gezahlt werden. Mit dem Selbstbehalt wird gewährleistet, dass Unterhaltspflichtige nicht zu stark belastet und selbst zum Sozialfall werden.

Fazit

Die komplizierten Berechnung des Elternunterhalt – gerade wenn der Unterhaltspflichtige nicht alleinstehend ist – macht eine gründliche Beratung von einem Fachmann unumgänglich und generell sinnvoll, sobald sich das Sozialamt meldet.

Redaktions-Tipp

Wenn die Zahlungs­aufforderung des Sozialamtes kommt, sollten Unterhaltspflichtige in jedem Fall die Berechnung überprüfen. Experten schätzen, dass 90 Prozent aller Bescheide nicht korrekt sind, etwa weil Zinseinkünfte dem Einkommen zugerechnet wurden. Da solche Fehler schwer zu erkennen sind, ist das Hinzuziehen eines Anwalts unerlässlich.

Aufgrund der Komplexität des Themas Elternunterhalt dienen die hier angebotenen Informationen als Orientierungshilfe. Da viele Faktoren die Berechnung und Entscheidung des Sozialamtes bestimmen, ist jeder Fall einmalig. Allgemeingültige Aussagen sind daher schwer zu treffen. Im Zweifelsfall sollte stets ein Experte zurate gezogen werden.