Menschen halten geometrische Formen
Anja Schlicht
Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Nach der Hochzeit: Namensänderung

Viele Paare entscheiden sich bei der Hochzeit dafür, den gleichen Namen anzunehmen. Die Namensänderung, die bei zahlreichen Behörden notwendig wird, kann zwar lästig sein – etwa wenn ein wichtiger Brief nicht ankommt, weil noch der alte Name angegeben wurde –, doch viele empfinden es als Symbol der Zusammengehörigkeit, sich einen Nachnamen zu teilen. Wer den Namen seines neuen Lebenspartners angenommen hat, sollte nicht vergessen, ihn rechtzeitig allen wichtigen Stellen und Behörden mitzuteilen. Für einige Änderungen gibt es sogar Fristen, etwa beim Personalausweis, der sofort geändert werden muss.

Namensänderung: Hier sollte nichts vergessen werden

Damit keine Angabe vergessen wird, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Anlaufstellen zusammengetragen. So wird die Namensänderung einfach und übersichtlich. Die Checkliste zur Namensänderung gibt es hier zum Download.

Namensänderung: Diese Tipps können außerdem helfen

  • Lassen Sie Ihren alten Namen noch einige Monate nach der Hochzeit am Klingelschild und am Briefkasten, um auf Nummer sicher zu gehen.
  • Prüfen Sie alle Posten, die von Ihrem Konto Dort findet Sie eventuell noch weitere regelmäßige Zahlungen – beispielsweise für Zeitschriften-Abos.
  • Schauen Sie nach, wer eine Vollmacht über Ihr Konto hat und lassen Sie gegebenenfalls Ihren Ehepartner dort eintragen.
  • Überprüfen Sie bei Versicherungen– etwa bei einer Berufsunfähigkeits­versicherung – Ihre Nachversicherungs­garantie. Dort können Sie beispielsweise die Höhe Ihrer versicherten Rente nach einer Heirat anpassen lassen, sofern das vertraglich geregelt ist. Allerdings gilt dies meist nur innerhalb einer bestimmten Frist.
  • Bei einer Risikolebensversicherung können Sie nach einer Hochzeit die bezugs­berechtigte Person ändern und die Versicherungs­summe anpassen.
  • Der Führerschein muss trotz Namensänderung nicht geändert werden. Sollten Sie aber in eine Polizeikontrolle kommen, müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

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