Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Nach der Hochzeit: Steuerklasse richtig wählen!

Nach der Hochzeit müssen Ehepaare sich mit der Frage beschäftigen, welche Steuerklasse für sie die beste ist. Dabei kommt es vor allem darauf an, ob beide Partner Geld verdienen oder es nur ein Einkommen gibt. Auch die Höhe der jeweiligen Einkünfte spielt eine wesentliche Rolle bei der Steuerklassenwahl. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, über das Ehegattensplitting viel zu sparen.

Frisch verheiratete Paare können nach ihrer Heirat nicht mehr in der Steuerklasse 1 bleiben. Sie werden, sofern beide Partner arbeiten, automatisch in die Steuerklasse 4 eingeteilt – das gilt auch für Alleinerziehende, die bisher in Steuerklasse 2 waren. Arbeitet nur einer der Eheleute, zahlt er die geringsten Abzüge in der Steuerklasse 3.

Alle Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, haben die Wahl sich gegen die Steuerklasse 4 zu entscheiden. Auf Antrag beim Finanzamt können sie eine andere Kombination von Steuerklassen wählen. Welche Einteilung für Eheleute am besten ist, hängt von einigen Faktoren ab. Diese werden im Folgenden  erklärt.

Spartipp

Die Höhe von Arbeitslosen-, Eltern-, Mutterschafts- und Krankengeld wird in Abhängigkeit von dem Nettoeinkommen berechnet, das der Arbeitnehmer zuvor verdient hat. Das jeweilige Einkommen richtet sich dabei auch nach der Steuerklasse. Wer seine Steuerklasse verändert und dadurch mehr Geld zur Verfügung hat, kann erheblich mehr von den oben genannten Leistungen profitieren.

Ehegattensplitting: Die wichtigsten Fakten in Kürze

Ehegattensplitting kann für alle verheirateten Paare angewendet werden. Dabei werden die Einkünfte beider Partner zusammengerechnet, doch nur auf die Hälfte dieser Summe müssen die Eheleute Steuern zahlen. Schließlich wird der errechnete Betrag verdoppelt, um die zahlungspflichtige Einkommensteuer zu ermitteln.

Alle To-Do`s im Überblick: