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P-Konto bietet Schutz vor Pfändungen

Der Bundestag hat die Einführung eines Pfändungsschutzkontos beschlossen. Schuldner erhalten damit einfacheren Zugriff auf einen Freibetrag von 985,15 Euro.
Schuldner erhalten bald einfacheren Zugriff auf ihr gepfändetes Girokonto. Dazu beschloss der Bundestag am 23. April die Einführung eines Pfändungsschutzkontos. Es bietet seinen Inhabern einen Freibetrag von 985,15 Euro. Gläubiger können darauf nicht zugreifen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte den Beschluss: "Das P-Konto garantiert unbürokratisch den Schutz des Existenzminimums auf dem Konto", sagte Vorstand Gerd Billen.

Bislang führte die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass der Inhaber auf den ihm zustenden Freibetrag nicht zugreifen konnte. Erst durch eine Gerichtsentscheidung konnte die Freigabe erwirkt werden. Mit der neuen Regelung, die in etwa einem Jahr in Kraft tritt, werden Banken verpflichtet, diesen Betrag zu schützen. Auch Selbstständige können dann die Umwandlung ihres Girokontos in ein so genanntes "P-Konto" beantragen.