Das Bundeskabinett beschloss in dieser Woche die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2010. Diese bestimmen unter anderem, bis zu welcher Enkommensgrenze Beiträge zur jeweiligen Sozialversicherung zu zahlen sind. Im Westen Deutschlands liegt diese Grenze 2010 für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 5.500 Euro pro Monat, im Osten etwas niedriger bei 4.550 Euro. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden jedes Jahr neu ermittelt. Zu den Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Renten-, die Arbeitslosen-, die Kranken- und die Pflegeversicherung. Grundlage der Werte für 2010 ist die Einkommensentwicklung in Deutschland des vergangenen Jahres. Das statistische Bundesamt hat für 2008 eine Lohnzuwachsrate der Bruttolöhne und –gehälter von 2,25 Prozent in den westlichen Ländern und 2,11 Prozent in den östlichen Ländern ermittelt.
Die neuen monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung werden 5.500 Euro pro Monat im Westen und 4.650 Euro pro Monat im Osten betragen. 2009 lag diese Grenze noch bei 5.400 Euro pro Monat im Westen und 4.550 Euro im Osten. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert dabei das Maximum, bis zu dem Beiträge erhoben werden. Der Einkommensanteil, der über diesen Grenzbetrag liegt, bleibt somit beitragsfrei. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2010 bundeseinheitlich auf 32.003 Euro festgesetzt.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt im kommenden Jahr für alle Versicherten 45.000 Euro jährlich. Dies entspricht 3.750 Euro monatlich. Bis zum Ende dieses Jahres beträgt sie noch 3.675 Euro monatlich. Bundeseinheitlich besteht 2010 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu einem Bruttolohn von 49.950 Euro. Wer drei Jahre lang mehr verdient, kann freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben oder sich bei einer privaten Krankenkasse versichern.







