Wer aus dem Jahr 2006 noch Geld von seinem Vermieter, Stromanbieter, seiner Versicherung oder von sonstigen Unternehmen erwartet, sollte schnell tätig werden. Nach dem 31. Dezember 2009 sind offene Forderungen aus 2006 verjährt. Deshalb rät die Verbraucherzentrale Bayern, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.
Typische Forderungen sind beispielsweise noch ausstehende Rückerstattungen von unwirksamen Gaspreiserhöhungen, offene Mietschulden oder Rückzahlungen aus zu hoch angesetzten Mietnebenkosten. Aber auch offene Schuldscheine, nicht beglichene Rechnungen aus Verkäufen und Verluste, die durch Fehlberatung von Banken entstanden sind, sind Gründe, aktiv zu werden.
Laut Angaben der Verbraucherzentrale Bayern kann man die Einleitung eines Mahnverfahrens in der Regel bei den zentralen Mahngerichten der Bundesländer beantragen. Dazu ist kein Anwalt nötig, allerdings benötigt die Beantragung etwas Zeit. Wichtig ist, dass wegen der Verjährungsgefahr der Antrag auf jeden Fall vor dem 31. Dezember 2009 gestellt wird. Dann wird dem Schuldner ein Mahnbescheid zugestellt, gegen den er binnen 14 Tage Einspruch einlegen kann. Tut er dies, kommt es zur Verhandlung. Ansonsten geht dem Schuldner ein Vollstreckungsbescheid zu. Begleicht er daraufhin nicht den geforderten Betrag, kann dieser durch den Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.







