Eine Kfz-Versicherung muss den Kunden bei einem Diebstahl entschädigen, wenn sich der Autoschlüssel in einer Jacke im Fahrzeug befindet. Dies hat das Oberlandgericht Celle nun beschlossen, nachdem ein Fahrzeughalter sich geweigert hatte, für den Diebstahl seines Wagens aufzukommen. Als Begründung nannte der Kläger, dass er den Schlüssel versehentlich in einer im Fahrzeug liegenden Jacke zurückgelassen habe.
Das Gericht führte aus, dass dem Kläger nicht bewusst gewesen sei, dass der Fahrzeugschlüssel in der Jacke gewesen sei. Ein Kritikpunkt sei, dass der Kläger nicht darüber nachgedacht habe, wo sich der Schlüssel befinde, doch man könne ihm keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen.
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Kfz-Versicherung muss zahlen trotz Schlüssel im Auto
Donnerstag, der 27.05.10
Jacke mit Autoschlüssel im Fahrzeug kostet nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz
Redaktion
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