Die Kosten für eine Vandalismusversicherung können auf alle Mieter eines Hauses umgelegt werden. Dies besagt ein Beschluss des Landgerichts Braunschweig, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) in der Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ anmerkt.
Schon das Amtsgericht hatte darauf hingewiesen, dass Vandalismus Außeneinwirkungen wie Unwetter ähnele. Diese Gefahren seien durch Sachversicherungen wie der Gebäudeversicherung abgedeckt. Der Unterschied sei lediglich, dass eventuell ein Dritter Entschädigung leisten muss, wenn er ermittelt werde. Gerade in großen Wohnsiedlungen komme es jedoch selten vor, dass der Täter gefasst werde. Bei der Vandalismusversicherung besteht eine Parallele zur Hausratversicherung, die auch für Schäden durch Dritte aufkommt.
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Versicherungen für Mieter
Freitag, der 23.07.10
Vandalismusversicherung muss von Mietern getragen werden
Henry Kasulke
Redaktion br>






