In Anbetracht der Erhöhung der Beiträge der GKV und geplanter Leistungskürzungen, wird die private Option für viele immer attraktiver. Nun kommt hinzu, dass Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (49.950 Euro Jahresbruttogehalt) ab 2011 schneller in die PKV wechseln können. Aktuell müssen sie dieses Gehalt drei Jahre in Folge erhalten haben, um sich privat versichern zu dürfen. Künftig soll diese Wartezeit nur noch ein Jahr betragen.
Neueinsteiger, also Personen, deren Verdienst direkt nach dem Studium bzw. der Ausbildung über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sollen sogar ohne Wartefrist von der Versicherungspflicht befreit werden und sofort in die private Krankenversicherung wechseln können.
Für viele Angestellte, deren jährliches Einkommen mehr als 49.950 Euro beträgt, ist die private Alternative preiswerter, denn bei der GKV beruht der Beitrag auf dem Einkommen. Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 45.000 Euro müssen den Maximalbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse zahlen. Dies gilt nicht für privat Versicherte, da sich hier der Beitrag nach dem Alter, dem Geschlecht und der Risikogruppe richtet.
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Private Krankenversicherung – Wechsel ab 2011 einfacher
Donnerstag, der 29.07.10
Verringerung der Wartezeit für Angestellte
Henry Kasulke
Redaktion br>






