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Lebensversicherung – Verbot von intransparenten Klauseln

Richterlicher Beschluss zum Schutz der Versicherten

Das Oberlandgericht Hamburg entschied nun, dass eine Lebensversicherung keine intransparenten Klauseln bezüglich einer vorzeitigen Auszahlung enthalten darf. Daher können einige Kunden nun Geld von ihrem Anbieter zurückfordern.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die in vielen Verträgen festgelegten Stornogebühren geklagt. Kunden, die zwischen 2005 und 2007 vorzeitig ihre Verträge aufgelöst haben, können nun Rückzahlungen erhalten. Jedoch ist dies nur noch dieses Jahr möglich, da 2010 die Verjährungsfrist endet.

Das OLG kritisierte einige ungenaue Formulierungen in den Versicherungsverträgen. Der von den Gesellschaften einbehaltene „Stornoabzug“ bei Vertragsbeendigung sei nur rechtens, wenn er explizit ausgemacht worden und nicht unverhältnismäßig hoch sei. Der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge ist beides in den betroffenen Verträgen nur selten der Fall. Der endgültige Beschluss durch den Bundesgerichtshof wird voraussichtlich 2011 erfolgen.