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Hundehaftpflichtversicherung: bald Pflicht in Niedersachsen

Neues Hundegesetz ab Juli

Ab 1. Juli gelten für Hundebesitzer in Niedersachsen neue Regelungen. Alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten sollen künftig einen elektronischen Chip tragen, der Angaben über den Halter enthält. Diese müssen ab 2013 einen Hundeführerschein vorweisen, der ausreichende Kenntnisse über den Umgang mit dem Vierbeiner belegen soll. Eine weitere Vorschrift für alle Halter ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Diese verhindert, dass die Besitzer nach Personen- und Sachschäden, darunter Beißattacken, Verkehrsunfälle und viele weitere Ereignisse, die Folgekosten selbst tragen müssen. Die allgemeine Haftpflichtversicherung kommt bei Schäden durch Hunde und andere größere Tiere nicht auf.

Rund zwei Wochen vor Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes herrscht ein wenig Verwirrung bei den Kommunen bezüglich der Umsetzung. So fehlt für den künftig pflichtmäßigen Chip ein landesweites Hunde-Zentralregister. Auch die Inhalte des Hundeführerscheins sind noch nicht endgültig geklärt. Dem Agrarministerium zufolge wird es aber spätestens in drei Wochen konkrete Hinweise zur Umsetzung des Hundegesetzes geben. Unabhängig von den Unklarheiten bezüglich des Hundegesetzes, sollte jeder Halter im eigenen Interesse den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung erwägen.