Einige Regionen in Deutschland werden derzeit von Unwetter heimgesucht. Vielen Hausbesitzern stellt sich die Frage, welche Versicherung für welche Unwetterschäden aufkommt. Die Gebäude- und die Hausratversicherung bieten in vielen Fällen Versicherungsschutz. Die Gebäudeversicherung leistet in einigen Fällen jedoch nur, wenn sie eine Elementarschadenversicherung enthält.
70 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland seien nicht umfassend gegen Naturgefahren wie Überschwemmung, Hochwasser und Sturzfluten versichert, meint Jörg von Fürstenwerth vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Wenige Menschen besäßen im Rahmen ihrer Gebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung. Nur wenn diese enthalten ist, besteht unter anderem Schutz, wenn Überschwemmungen oder Starkregen den Keller überfluten.
Der Ergo Versicherungsgruppe zufolge betreffen fast 75 Prozent aller Sturm- und Gewitterschäden die Gebäudeversicherung. Zu den üblichen Schäden zählen beschädigte Dächer, Schornsteine, Satellitenanlagen und Markisen. Entscheidend ist, dass Sturmschäden bei der Gebäudeversicherung ausdrücklich mitversichert sind. Um einen Sturm handelt es sich, wenn mindestens Windstärke acht vorliegt.
Demoliert ein Baum aufgrund eines Sturms das Dach, und der Regen beschädigt Haushaltsgegenstände, so zahlt die Hausratversicherung. Bei einer ausreichenden Versicherungssumme zahlt sie das Geld, das für die Wiederbeschaffung der Sachen in Neuzustand nötig ist.
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