Immer mehr Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren. Eine erfolgreiche Mediation ist dabei nicht nur für die Versicherungen, sondern auch für die Kunden von großem Vorteil.
Um hohe Kosten für ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, bieten zunehmend mehr Rechtsschutzversicherungen ihren Kunden die Kostenübernahme für ein Mediationsverfahren an. Doch hinter dieser erweiterten Produktpalette steckt nicht allein das Kalkül der Versicherungen, dass eine Schlichtung zumeist günstiger ist als ein Prozess. Tatsächlich fallen die Kosten für Mediatoren oftmals sogar höher aus als die gesetzlichen Anwaltshonorare. Die Investition in eine Schlichtung lohnt sich für die Versicherungsgesellschaften erst dann, wenn durch die Mediation ein teurer Rechtsstreit verhindert werden kann. Die Rechtsschutzversicherer bieten die Finanzierung von Mediationsverfahren auch deshalb an, um ihren Kunden ein alternatives Konfliktlösungsverfahren zu ermöglichen.
Für die Versicherungsnehmer lohnt sich eine Mediation durch ausgebildete Anwälte oder Psychologen vor allem, weil ihnen – sofern die Streitschlichtung gelingt – ein aufwendiges Gerichtsverfahren und damit viel Ärger erspart bleibt. Zudem ist nach einem Rechtsstreit zwischen Nachbarn, Familienmitgliedern oder Geschäftspartnern das Tuch zumeist endgültig zerschnitten. Um nach einem Streit wieder ein einvernehmliches Miteinander zu ermöglichen, bietet sich deshalb in vielen Fällen eine frühzeitige außergerichtliche Schlichtung an.
Der Trend zu einer Konfliktlösung außerhalb des Gerichtssaals setzt sich mit dem Angebot der Rechtsschutzversicherungen weiter fort. In zunehmend mehr Branchen werden Schlichtungsstellen mit Ombudsleuten eingeführt, um die Gerichte zu entlasten und den Streitparteien eine Alternative zu einem oftmals sehr aufwendigen und kostenintensiven Gerichtprozess zu bieten.






