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Hausratversicherung – worauf ist zu achten?

Rechte und Pflichten des Versicherten

Gerade im Winter können sich viele Besitzer einer Hausratversicherung glücklich schätzen. Bei kalten Temperaturen und Unwetter ist das Risiko, dass sich an der Wohnungseinrichtung Schäden ergeben, besonders hoch. Durch eisiges Wetter gefriert in vielen Leitungen Wasser und bringt diese zum Platzen. Überschwemmungen können dann Möbel, Elektrogeräte, Teppiche und anderen Hausrat lädieren. Bei Unwetter können Dächer zu Schaden kommen, Regen kann dann Einrichtungsgegenstände beschädigen.

Bei diesen und weiteren Schadensursachen wie Brand oder Einbruchdiebstahl kann die Hausratversicherung einspringen. Damit diese aber wirklich das Geld zahlt, das für die Wiederbeschaffung der Sachen in Neuzustand nötig ist, müssen Kunden bestimmte Dinge beachten.

Zunächst ist es wichtig, beim Versicherungsabschluss eine ausreichende Versicherungssumme festzulegen. Hat die Wohnungseinrichtung beispielsweise einen Wert von 15.000 Euro, und es wurde nur eine Versicherungssumme von 8.000 Euro bestimmt, liegt Unterversicherung vor. Im Schadensfall erhält der Versicherte dann nur eine geringe oder gar keine Zahlung. Dies ist dann nur vermeidbar, wenn aus dem Versicherungsvertrag ein Unterversicherungsverzicht hervorgeht.

Ist es zu einem Schaden am Hausrat gekommen, muss der Versicherte bestimmte Pflichten erfüllen, um von der Versicherung die vereinbarte Zahlung zu bekommen. Bei Rohrbruch beispielsweise ist umgehend ein Handwerker oder ein Notdienst zu kontaktieren. Dies beruht auf der Pflicht des Versicherten, einen Schaden möglichst gering zu halten. Auch muss er die Versicherung umgehend über den Schaden informieren. Zudem sollte er die Schäden fotografisch festhalten. Grund ist, dass er der Versicherung bei der Ermittlung des Schadenumfangs helfen muss.

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