Wer von einer Versicherung eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erhält, muss sich einmal jährlich einer ärztlichen Prüfung unterziehen. Hierbei soll ermittelt werden, ob der Kunde noch immer berufsunfähig ist und somit weiterhin Rentenanspruch hat. Von der Bezieherin einer BU-Rente hatte der Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt, sich durch einen EFL-Test prüfen zu lassen. Hierbei wird der Proband bis zu seiner Leistungsgrenze gebracht. Da sich die Kundin der Untersuchung verweigert hatte, wollte die Versicherung die Zahlung einstellen. Das Berliner Landgericht erklärte die Leistungsverweigerung für nicht zulässig (Az. 7 O 194/11).
Bei der von US-Forschern entwickelten EFL (Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit) werden Körperhaltung, Fortbewegung und Handkoordination der Testperson eingehend untersucht. Hierzulande wird diese Methode vor allem von den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern genutzt, um Erwerbsunfähigkeit feststellen zu können. Dennoch darf diese Untersuchung nach Ansicht der Berliner Richter nicht von privaten Versicherern angewandt werden. Dem Landgericht zufolge kann ein solcher Test die bestehenden Beschwerden verschlimmern.
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