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Ärztepfusch – PKV-Patienten sind rechtlich abgesichert!

Im Jahr 2010 sind durch Ärztepfusch oder qualitativ minderwertige Medizinprodukte über 1.700 Menschen gestorben. Nach Schätzungen erleiden Hunderttausende Folgeschäden. Rechtlich stehen die geschädigten Patienten meist allein da und können keine Hilfe oder Entschädigungszahlungen erwarten. Nun plant die Bundesregierung ein sogenanntes Patientenrechtegesetz um die Patienten im Falle von Behandlungsfehlern juristisch zu unterstützen. Für privat Krankenversicherte gehört dieser rechtliche Schutz schon lange zur Grundausstattung.

Abrechnungsbetrug und Behandlungsfehler, die teilweise tödlich für den betroffenen Patienten enden gehören schon seit langer Zeit zum Ärztealltag.

Im Jahr 2010 sind nach Schätzungen über 1.700 Patienten durch Ärztepfusch gestorben. Das würde einen Anstieg von über 30 Prozent bedeuten. Zu den häufigsten Ursachen für Todesfälle gehören mangelnde Desinfektion, Abstoßungsreaktionen bei Transplantationen, schlecht vernähte Operationswunden und Komplikationen bei Implantationen von künstlichen Geräten.

(Quelle: http://www.stern.de/gesundheit/zeitungsbericht-mehr-als-1700-patienten-sterben-durch-aerztepfusch-1787453.html)

Nach Schätzungen des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. liegt die Zahl sogar deutlich höher. Bei jährlich über 17.000 Todesfällen.

Schmerzensgeldzahlungen gehören zur Ausnahme

Hin und wieder erfährt man in den Nachrichten von Schmerzensgeldzahlungen an Opfer oder Hinterbliebene. Diese gehören jedoch zur Ausnahme.

In den meisten Fällen stehen die Opfer in Fällen des Ärztepfuschs allein dar. Rechtlich besteht meist keine Chance auf Entschädigung. Doch die Fehler, die zu den Unfällen führen dürften gar nicht erst passieren. Privat Krankenversicherte haben hier deutlich mehr Chancen Ärztepfusch und Behandlungsfehlern aus dem Weg zu gehen.

Private Krankenversicherung als Sicherheit

Privat Krankenversicherte können schon im Vorhinein durch das Patientenrecht der Arztwahl einen „Arzt des Vertrauens“ wählen. Oder im Falle des Misstrauens eines aktuell behandelnden Arztes, diesen wechseln. Dafür ist noch nicht einmal eine Überweisung notwendig. Meistens ist die private Krankenversicherung sogar günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung, trotz der vielen Mehrleistungen.

Und auch nach einem potenziellen Ärztepfusch hat der PKV-Patient deutlich mehr Rechte. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum Beispiel regelt die Unterstützung des Patienten im Schadensfall. So können Schadensersatzleistungen gegenüber dem betroffenen Arzt oder der betroffenen Einrichtung geltend gemacht werden. Die Haftung des Schädigenden ist hierbei nach dem BGB geregelt.

Informieren Sie sich jetzt zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung und sichern Sie sich rechtlich im Falle des Ärztepfusches ab. Mehr dazu unter finanzen.de/private-krankenversicherung-vergleich

Besserung für gesetzlich Krankenversicherte

Auch die Patientenrechte für gesetzlich Krankenversicherte sollen in Zukunft deutlich gestärkt werden um im Falle eines vermeidbaren Schadens juristisch abgesichert zu sein. Aktuell handelt es sich erst einmal um Pläne der Bundesregierung.

Es bleibt abzuwarten, ob diese Pläne auch verwirklicht werden und in wie fern sie dem guten Beispiel der privaten Krankenversicherung zu folgen in der Lage sind.

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