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Energiekonzerne fordern 15 Milliarden Euro vom Staat

Die Bundesregierung steht vor einem teuren Rechtsstreit: Mit E.ON, RWE und Vattenfall fordern drei der vier großen Energieversorger Deutschlands Schadensersatz in Höhe von 15 Milliarden Euro für den Atomausstieg. Allein E.ON beziffere den Schaden durch die eilig eingeleitete Energiewende auf 8 Milliarden Euro.
Energiekonzerne fordern 15 Milliarden Euro vom Staat

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll nun entscheiden, ob die Grundrechte der Energieriesen durch die 13. Änderung des Atomgesetzes verletzt wurden. Diese legt für jedes Kernkraftwerk ein Abschaltdatum fest und trat im August 2011 in Kraft. Erst im Herbst 2010 hatte sich die Bundesregierung noch für die Atomenergie ausgesprochen und Laufzeitverlängerungen der Atommeiler beschlossen. Doch nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima im März 2011 kam es zu einer rigorosen Kehrtwende und mit ihr der Atomausstieg. Die Atomkraftwerk-Besitzer monieren nun, dass es durch die drastische Verkürzung der Laufzeiten zum Wertverlust der Anlagen komme. Außerdem verlangen sie eine Entschädigung für die Investitionen, die sie im Glauben von längeren Laufzeiten der Atomkraftwerke getätigt haben.

Die Befassungsbeschwerde der Konzerne beruft sich dabei auf die Eigentumsgarantie, die im Grundgesetz verankert ist. Der Argumentation der Energieversorger folgend betrifft diese auch die Betriebsgenehmigungen sowie die vom Bundestag zugeteilten Reststrommengen. Mit einem festgesetzten endgültigen Atomausstieg bis Ende 2022 werden die Genehmigungen und Zuteilungen wirkungslos. E.ON-Vorstandsvorsitzender Johannes Teyssen spricht daher von einer „Enteignung“ der Versorger. Bereits letzte Woche hatte Teyssen für Schlagzeilen gesorgt, als er einen Ökostrom-Zuschlag für Hartz-VI-Empfänger forderte.

Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wird das Bundesverfassungsgericht noch in dieser Woche die Beschwerde von E.ON an die Bundesregierung, den Bundestag und weitere 63 Institutionen zur Stellungnahme verschicken, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie und Greenpeace. Allein die hohe Zahl der Adressaten verdeutlicht, dass die Richter in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde ernst nehmen. Die Zustellung der Beschwerde RWEs werde noch im Juni folgen und auch der Stromkonzern Vattenfall hat angekündigt, dass er sich dem Vorgang anschließen werde. Sollte das Bundesverfassungsgericht dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Grundgesetz zustimmen, können die Stromerzeuger vor ein Zivilgericht ziehen und die geforderten 15 Milliarden Euro Schadensersatz einklagen.