Die elektronische Gesundheitskarte soll zukünftig die Kommunikation zwischen Patient, Haus- und Facharzt sowie dem Apotheker erleichtern. Denn während heute wichtige Informationen, etwa zu Medikamentenunverträglichkeiten zwar dem Hausarzt bekannt sind, sind diese teils lebenswichtigen Daten einem anderen behandelnden Arzt oder dem Apotheker, der das Medikamente ausgibt, unbekannt. Auch Wechselwirkungen sollen bald besser vermieden werden.
Möglichkeiten und Gefahren
Auch Notfallbehandlungen können mit zusätzlichen Daten mitunter effektiver durchgeführt, Therapien an denen mehrere Ärzte und Therapeuten beteiligt sind besser koordiniert und Vorerkrankungen leichter abgerufen werden. All diese Möglichkeiten birgt die elektronische Gesundheitskarte. Doch Datenschützer sehen hier auch erhebliche Probleme. Denn rein theoretisch stünden diese sehr sensiblen Daten, etwa zu bestehenden Erb- und Infektionskrankheiten, auch Dritten zur Verfügung, wenn die Informationen nicht adäquat geschützt werden. Der gläserne Patient - das ist die Horrorvorstellung vieler Verbraucher - hätte nicht nur beim Abschluss bestimmter Versicherungen Probleme, auch potentielle Arbeitgeber, die an solche Daten kämen, könnten ihre Entscheidung für oder wider eine Einstellung auf Basis der privaten Patientendaten fällen.
Klage abgewiesen - Berufung angekündigt
Im aktuellen Fall hat ein Solinger gegen die Speicherung von persönlichen Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte geklagt. Er berief sich dabei auf sein Recht auf informelle Selbstbestimmung. Das Gericht wies seine Klage jedoch heute zurück. Sein Recht würde durch die Datenspeicherung nicht verletzt, so begründete das Gericht das Urteil. Der Anwalt des Solingers kündigte jedoch bereits Berufung an. Man wolle nicht beim Landessozialgericht in Düsseldorf aufhören, sondern wenn nötig bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbands wies derweil darauf hin, dass nur die Stammdaten gespeichert werden müssten. Zusätzliche Informationen, etwa zu Allergien, seien freiwillig und kein Zwang.








