Die ungeklärte Haftungsfrage im Schadensfall hat Investoren bisher von der neuen Offshore-Technologie abgeschreckt. Der Stromkonzern RWE beklagt Schäden im dreistelligen Millionenbereich, denn obwohl ein Windpark betriebsbereit in der Nordsee steht, kann kein Strom geliefert werden. Es fehlt der Anschluss an das Stromnetz, für den eine externe Netzbetreiber-Firma verantwortlich ist. Dort gibt es Lieferengpässe, der Netzanschluss soll sich um 15 Monate verspäten. Bundesumweltminister Peter Altmeier und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler wollen mit den neuen Haftungsregelungen den Offshore-Windparkausbau beschleunigen. Somit soll das erklärte Ziel der Energiewende, 15 Prozent des Energiebedarfs bis 2030 aus den Windparks zu decken, noch erreicht werden.
Haftungsumlage auf die Stromkunden bei Netzproblemen
Die neuen Haftungsregelungen sehen unter anderem eine Haftungsumlage auf die Kunden der Netzbetreiber vor. Sollten Windparks nicht rechtzeitig ans Stromnetz angeschlossen werden oder sollte es zu längeren Netzstörungen kommen, steht dem Windparkbetreiber ab dem 11. Tag ein pauschalisierter Schadenersatz vom Netzbetreiber zu. Dieser darf sich die Kosten vom Verbraucher zurückholen, indem er den Betrag der Schadenersatzzahlung anteilig auf den Strompreis aufschlägt. Da es sich hierbei um große Summen im Millionenbereich handelt, könnte dies zu einer weiteren Erhöhung der Strompreise führen. Die Haftungsumlage ist lediglich bei vorsätzlichen Verhalten des Netzbetreibers ausgeschlossen, bei grober Fahrlässigkeit können immer noch 80 Prozent der Kosten umgewälzt werden.
Mehr Sicherheiten für Unternehmen vom Verbraucher finanziert
Die Windparkbetreiber zeigen sich dennoch nicht zufrieden: Die Netzbetreiber müssen nach der neuen Regelung nur 90 Prozent des entstandenen Schadens zurückzuzahlen. Dies kann teils über höhere Netzentgelte, teils über Versicherungen gegen Leistungsausfälle finanziert werden. Die Offshore-Windparkbetreiber müssten trotzdem ein Teil des Schadens tragen, ohne Schuld daran zu haben. Jedoch sieht man den Vorschlag der Bundesregierung als Weichenstellung für die Entwicklung der Offshore-Windenergie. Er führe zu mehr Rechts- und Planungssicherheit für Investoren, Windpark- und Netzbetreiber. Es scheint dabei unerheblich, dass der Verbraucher für die neuen Sicherheiten der Unternehmen am Ende mehr für seinen Strom zahlen wird.








