Die Mini-Jobs gibt es in ihrer heutigen Form seit 2003. Damals wurden die Regelungen für eine geringfügige Beschäftigung im Rahmen des zweiten Gesetztes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II) geändert. Die Schwelle für eine geringfügige, regelmäßige Beschäftigung liegt seit dem bei maximal 400 Euro monatlich (bei einer Wochenarbeitszeit von maximal 15 Stunden).
Inflationsausgleich nach zehn Jahren
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Johannes Vogel äußerte sich gegenüber dem Spiegel zu den Gründen für die Pläne. Aufgrund des fast zehnjährigen Bestands der Regelungen sei es „nur fair, dass die Menschen jetzt einen Inflationsausgleich bekommen.“ Auf die 450 Euro pro Monat haben sich die FDP und die Union dabei wohl erst nach zähem Ringen geeinigt.
Sackgasse für Minijobber
Die Mini-Jobs selbst stehen dabei immer wieder in der Kritik. Ursprünglich war der Grundgedanke bei den Mini- und Midi-Jobs eine erleichterte Rückkehr in den Arbeitsmarkt für Erwerbslose und eine Bekämpfung von Schwarzarbeit. Allerdings halten viele dieses Ziel für verfehlt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund bezeichnet die Mini-Jobs vielmehr als Sackgasse und hebt dabei gerade die schwierige Situation viele Frauen hervor, die beispielsweise in Privathaushalten mehr als 90 Prozent der Mini-Jobber ausmachen.
Altersarmut als Lohn für den Minijob
Außerdem wird kritisiert, dass gerade die Menschen, die längere Zeit in einem Mini-Job arbeiten, später ein höheres Risiko haben von Altersarmut betroffen zu werden. Zwar wird eine Rentenversicherungspauschale bezahlt, diese falle angesichts des geringen Verdienstes allerdings viel zu niedrig aus, um damit ausreichende Rentenansprüche zu sammeln. Zur Zeit sind etwa sieben Millionen Menschen in Minijobs beschäftigt. Während Gewerkschaften und Opposition sich kritisch äußern, hebrt Johannes Vogel hervor, wie beliebt die Minijobs seien. Besonders für junge Menschen, etwa neben dem Studium, seien die Minijobs attraktiv.








