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Hartz IV-Urteil: Regelsatz nicht zu niedrig

Immer wieder müssen Richter Beschwerden von Hartz IV-Empfängern entscheiden. Obwohl eine Vielzahl der Klagen im Einzelfall berechtigt sind, geht es gerade bei Grundsatzentscheidungen um mehr als nur die Beschwerden eines Einzelnen. Denn diese Entschlüsse können Auswirkungen auf alle Hartz IV-Empfänger haben.
Hartz IV-Urteil: Regelsatz nicht zu niedrig

In einem aktuellen Fall hat eine 54-jährige Frau aus Baden-Württemberg gegen die Höhe des Hartz IV-Regelsatzes von derzeit 374 Euro pro Monat geklagt. Dieser sei zu niedrig und würde auf Schätzungen nicht aber auf aktuellen Daten beruhen. Zudem berücksichtige der Satz nicht die Mehrwertsteuererhöhung von 2007 von 16 auf 19 Prozent. Das Bundessozialgericht in Kassel hat sich nun dieser Einschätzung nicht angeschlossen. Die Richter stellten vielmehr klar, dass der Satz rechtmäßig und mit der Verfassung konform sei. Das Sozialgericht in Berlin hält die Berechnungen hingegen trotz Nachbesserungen immer noch für intransparent und unzureichend.

Klagen nehmen immer mehr Überhand

Die Sozialgerichte sehen sich seit Einführung von Hartz IV einer Klagewelle ausgesetzt. Erst im Januar dieses Jahres ging die 150.000. Hartz IV-Klage beim größten deutschen Sozialgericht in Berlin ein. So hat es im Jahr 2011 43.832 eingereichte Verfahren allein in Berlin gegeben, die meisten davon Hartz IV betreffend. Obwohl man in Berlin die Stellen der Richter von 55 auf 127 angehoben hat, ist man mit der Abarbeitung der Fälle soweit im Rückstand, dass man das Sozialgericht ein Jahr lang schließen müsste, um wieder auf den aktuellen Stand zu kommen.

Linke kritisiert Urteil

Die Entscheidung gegen die Klage ruft derweil Kritik vor allem vonseiten der Linken hervor. Man könne den Regelsatz des ALG II nicht vertreten, weder in fachlicher noch in politischer Hinsicht. Die Menschen, die auf die Leistungen angewiesen seien, wären „zu einem Leben in Armut verdammt“. Der Regelsatz erlaube keine Teilhabe am soziokulturellen Leben und müsste daher überdacht werden.