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Lebensversicherungskunden haben Anspruch auf Nachzahlung

Viele Kunden, die ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen, erhalten nur einen sehr geringen Anteil ihrer Einzahlungen zurück. Nachdem der Bundesgerichtshof nun wichtige Vertragsklauseln der Versicherer für unwirksam erklärt hat, sollten ehemalige Versicherte zügig Anspruch auf eine Rückerstattung anmelden.
Lebensversicherungskunden haben Anspruch auf Nachzahlung

Am gestrigen Mittwoch hat der Bundesgerichtshof gängige Vertragsklauseln von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen für unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte seit 2009 gegen mehrere Lebensversicherer geklagt, die ihre Kunden bei einer vorzeitigen Kündigung ihres Vertrags mit allzu niedrigen Auszahlungen abspeisten. Im Falle einer Klage gegen die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG erreichten die Verbraucherschützer nun, dass deren ehemalige Kunden eine Neuberechnung ihrer Rückkaufwerte verlangen können. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist für uns ein voller Erfolg", erklärt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, gegenüber finanzen.de. Auch bei den Klagen gegen die Lebensversicherer Allianz, Signal Iduna, Ergo und Generali erwarte er eine ähnliche Entscheidung.

Versicherer müssen Kunden 12 Milliarden Euro erstatten

Die Verbraucherschützer versprechen sich von dem gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofs eine Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche. Schätzungsweise zwölf Milliarden Euro müsse die Versicherungswirtschaft dann an ihre ehemaligen Kunden erstatten, heißt es bei der Verbraucherzentrale Hamburg. "Im Schnitt stehen den Kunden, die ihren Vertrag vorzeitig gekündigt haben, noch 500 Euro von ihrer Lebensversicherung zu", sagt Hörmann. Im Gespräch mit finanzen.de weist er darauf hin, dass die ehemaligen Versicherten ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung unbedingt anmelden sollten. Die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG hatte bereits angekündigt, dass sie die nach dem gestrigen Urteil fälligen Nachzahlungen nicht von sich aus an alle ehemaligen Kunden leisten werde.

Ansprüche beim Lebensversicherer anmelden

Kunden, die ihre Lebensversicherung bei der Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG zwischen 2001 und 2006 abgeschlossen und bei einer frühzeitigen Kündigung ihres Vertrags nur eine geringe Auszahlung erhalten haben, können ihren Anspruch auf  die Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge mit der Hilfe eines Musterbriefes von der Verbraucherzentrale Hamburg anmelden. Auch ehemaligen Versicherten bei der Allianz, der Signal Iduna, der Ergo und der Generali rät Hörmann, ihre Ansprüche zügig geltend zu machen. "Es könnte sein, dass die Versicherer das noch laufende Verfahren weiter hinauszögern, damit möglichst viele Kundenansprüche verjähren und ehemalige Versicherte dann kein Geld mehr erhalten können."