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Neue Gesetze: Das ändert sich ab 1. August 2012

Heute, am 1. August 2012, treten viele neue Gesetze in Kraft. Dazu zählen neue Regelungen bei der Organspende und erleichterte Einreisebedingungen für ausländische Fachkräfte. Von nun an können sich auch Verbraucher besser gegen Abo-Fallen im Internet schützen. finanzen.de klärt auf, was sich alles geändert hat.
Neue Gesetze: Das ändert sich ab 1. August 2012

Ab dem 1. August 2012 gilt neben vielen anderen Gesetzen das neue Transplantationsgesetz. Durch dieses ist die Krankenversicherung des Organempfängers nun dazu verpflichtet, für einen Großteil der medizinischen Versorgung des Organspenders aufzukommen. Dazu zählt zum Beispiel die Vor- und Nachbetreuung, das Krankengeld oder die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Die Gesetzliche Unfallversicherung wird künftig die Kosten übernehmen, die durch gesundheitliche Probleme im Zuge der Organentnahme für den Spender entstehen. Ab November sollen auch Bürger ab 16 Jahre regelmäßig von ihrer Krankenversicherung befragt werden, ob sie dazu bereit sind, ihre Organe zu spenden.

Verbraucher werden vor Abo-Fallen geschützt

Um den Abo-Fallen und falschen Preisangaben im Internet ein Ende zu setzen, müssen Internetanbieter ab heute ihre Preise, gegebenenfalls Mindestlaufzeiten und Lieferkosten deutlich anzeigen. Ebenso wichtig für die Verbraucher ist künftig der Button „Zahlungspflichtig bestellen“, den Internetverkäufer auf ihrer Seite einbinden müssen. Erst wenn der Kunde auf diese Schaltfläche klickt, wird ein Vertrag zwischen ihm und dem Verkäufer abgeschlossen. So wissen Käufer im Internet durch die sogenannte Button-Lösung genau, wann sie etwas erworben haben und sind gleichzeitig vor versteckten Vertragsabschlüssen geschützt.

Zuwanderungsbedingungen für ausländische Fachkräfte geändert

Arbeitskräfte mit Hochschulabschluss von außerhalb der EU, die in Deutschland einen Job suchen, dürfen dafür nun für sechs Monate in die Bundesrepublik einreisen, wenn sie genügend Geld zum Leben haben. Finden sie einen Arbeitsplatz, dürfen sie mit der Blue Card für drei Jahre im Land bleiben, sofern ihr Jahresverdienst mehr als 44.800 Euro beträgt. Bis 31. Juli 2012 waren es noch 66.000 Euro. Für eine Stelle als Ingenieur reicht seit heute sogar ein Einkommen von 35.000 Euro im Jahr aus. Neu ist ebenfalls, dass die ausländischen Absolventen einer deutschen Hochschule nun 18 statt 12 Monate Zeit haben, um eine Arbeitsstelle zu finden.

Mindestlohn für Ausbilder und Maut auf Bundesstraßen

Ab diesen Mittwoch gilt ebenfalls ein Mindestlohn für Pädagogen, die hauptsächlich Arbeitslose oder diejenigen Menschen, die kurz vor der Arbeitslosigkeit stehen, aus- und weiterbilden. Der Tarifvertrag sieht vor, dass die Beschäftigten im Westen 12,60 Euro und im Osten 11,25 Euro mindestens pro Stunde für ihre Arbeit bekommen. Davon sind rund 26.000 Arbeitnehmer betroffen. Ab 1. August gilt ebenfalls die Maut für größere Lastwagen über 12 Tonnen auf allen ausgebauten Bundesstraßen. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch Einnahmen in Höhe von 100 Millionen Euro jährlich, die für den Straßenbau verwendet werden sollen. Zusammen mit den 13.000 Autobahn-Kilometern, auf denen die Maut bereits für LKW fällig ist, sind in Deutschland nun rund 14.000 Kilometer von der Gebühr betroffen.