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Ehrensolderhöhung für Christian Wulff

Die bessere Ausstattung für den amtierenden Bundespräsidenten Gauck resultiert auch in finanziellen Vorteilen für seinen ausgeschiedenen Vorgänger. Ganze 18.000 Euro pro Jahr mehr stehen nach dem Haushaltsentwurf 2013 bald Ruhestandspräsidenten zu – darunter auch Christian Wulff.
Ehrensolderhöhung für Christian Wulff

Nach Aussagen der "Bild"-Zeitung sind innerhalb des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2013 auch Erhöhungen für die Bezüge des amtierenden Bundespräsidenten Joachim Gauck vorgesehen. Solche Erhöhungen kommen jedoch auch den Bundespräsidenten im Ruhestand zugute – auf Anfrage äußerte sich das Bundesinnenministerium gegenüber der "Bild"-Zeitung wie folgt: "Die Erhöhung wirkt sich in gleicher Weise auch auf Versorgungsempfänger aus diesem Amt aus."

Ein konstanter Haushalt

Der Haushaltsentwurf, der in der Woche vom 19. bis 23. November 2012 verabschiedet werden soll, ist dabei knapp 10,5 Milliarden Euro niedriger als noch in diesem Jahr (2012: 312,7 Milliarden Euro). Die Höhe des Ehrensoldes des Altpräsidenten bemisst sich dabei nach § 1 des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten. Sie orientiert sich an der „Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder“. Diese belaufen sich zurzeit (2012) auf 199.000 € pro Jahr. Die entsprechenden Amtsbezüge sind jedoch nicht rückwirkend auf die geltenden Verhältnisse des jeweiligen Bundespräsidenten ausgerichtet, sondern orientieren sich an denen des noch amtierenden Bundespräsidenten. Von den 5 noch lebenden Alterspräsidenten verzichtete bisher lediglich Horst Köhler auf diese Ansprüche – die vier übrigen profitieren also direkt von der Erhöhung. Diese beliefe sich auf eine Summe von 18.000 €.

Persönliche Gründe, politische Blockade

Kontrovers ist diese Aufstockung jedoch vor allem im Falle des nur 20 Monate (598 Tage) lang amtierenden Ruhestandspräsidenten Christian Wulff. Wulffs Ehrensold ist vor allem deswegen umstritten, weil die Staatsanwaltschaft noch vor Kurzem gegen ihn und den Filmproduzenten David Groenewold ermittelte. Der Verdacht lag dabei auf der Vorteilsnahme in seiner Zeit als Ministerpräsident von Niedersachsen. Das Ausscheiden aus dem Amt, aus dem Ansprüche auf Ruhestandsbezüge entstehen, schließt dabei persönliche Gründe aus. Nach einer Studie der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sah man bei Herrn Wulff keine nachweisbaren politischen Begründungen für das Ausscheiden aus dem Amt. Das jedoch letztendlich zuständige Bundespräsidialamt argumentierte im Februar dieses Jahres abweichend: „Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben.“

Ruhestandsvergünstigungen Christian Wulffs

Umstrittener jedoch war vor allem Herrn Wulffs Beharren auf seine ebenso kontroverse „Übergangsausstattung“. So genehmigte das Bundespräsidialamt dem Ruhestandspräsidenten zwei Vollzeitmitarbeiter. Zum Zwecke der Wahrnehmung von Terminen und Verpflichtungen in Verbindung mit dem Amt. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung im März 2012 erhielt Christian Wulff für die entsprechenden „Übergangsdienste“ - die vor allem die Beantwortung von Post vorsehen - drei Büroräume in den Gebäuden des Bundestags. Hinzu komme ein Dienstwagen, dessen Fahrer und ständiger Personenschutz. Aus seiner Zeit als Ministerpräsident Niedersachsens hat Wulff bereits Ansprüche auf eine angenehme Pension. Diese wird allerdings erst mit 60 fällig. Bereits ab dem 57. Lebensjahr hätte er jedoch einen Anspruch auf eine Entschädigung für seine Zeit als Landtagsabgeordneter.