Gegen einen Hundehalter in Frankfurt/Oder wurde nun ein Bußgeld in Höhe von 4.000 Euro erhoben, das bestätigte Rathaus-Sprecherin Vera Kubler gegenüber der Märkischen Oderzeitung. Dieses für Frankfurter Verhältnisse ungewöhnlich hohe Bußgeld wurde einem Hundehalter auferlegt, weil er einen American Staffordshire Terrier hielt. Diese Hunderasse gilt neben American Pitbull Terrier, Bullterrier, Tosa Inu und Staffordshire Bullterrier als gefährlich, und muss bei den zuständigen Behörden gemeldet werden. Zum Halten bedarf es nach Paragraph 8 und 10 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg vom 16. Juni 2004 einer Erlaubnispflicht, die neben einem Sachkundennachweis auch eine abgeschlossene Tierhalterhaftpflichtversicherung vorsieht.
Weitere gefährliche Hunderassen
Auch bei anderen Hunderassen, sowie deren Kreuzungen wird in Brandenburg von einer Gefährlichkeit ausgegangen (Alano, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Cane Corso, Mastin Español, Dobermann, Mastino Napoletano, Dogo Argentino, Perro de Presa Canario, Dogue de Bordeaux, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler). Mit einem bestandenen Negativtest, der Auskunft darüber geben kann, dass der Hund keine Kampfhundeigenschaften hat, können diese Hunde in Brandenburg jedoch ganz normal gehalten werden. Der betroffene American Staffordshire Terrier wurde hingegen mittlerweile nach Thüringen überführt.
Worauf gilt es zu achten
Der Fall zeigt, dass das Schwarzführen eines Hundes je nach Gemeinde erhebliche Kosten nach sich ziehen kann. Selbst wenn der Hund friedlich ist, aber zu einer der aufgeführten Rassen gehört, muss er doch den zuständigen Ordnungsbehörden gemeldet werden. In anderen Bundesländern gelten andere Regelungen. So sind in Bremen und Bremerhaven einige Hunderassen wie der American Staffordshire Terrier komplett verboten, während in Niedersachsen keine Liste für Kampfhunde besteht. Hundehalter müssen sich daher nicht nur bei der Anschaffung eines Hundes genau über die geltenden Bestimmungen in Bundesland und Gemeinde informieren. Auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland muss geprüft werden, was sich dadurch für sie ändert.








