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Meldegesetz: Überarbeitung durch Vermittlungsausschuss geplant

Das umstrittene Meldegesetz, welches Ende Juni 2012 freizügig durch den Bundestag gewinkt wurde, soll nach heftiger Kritik nachgebessert werden. Der Innenausschuss des Bundesrats sprach sich mit der Zustimmung aller 16 Bundesländer dafür aus, dass das Meldegesetz im Vermittlungsausschuss korrigiert werden soll.
Meldegesetz: Überarbeitung durch Vermittlungsausschuss geplant

Es war der 28. Juni 2012. Weniger als 30 Abgeordnete konnten sich vom Halbfinale der Fußball-Europameisterschaft losreißen und hatten sich im Bundestag versammelt. Unter anderem sollte das neue Meldegesetz verabschiedet werden. Wurde es auch – in raschen 57 Sekunden. Schon allein das war diskussionswürdig. Doch was die Gemüter der deutschen Bürgerinnen und Bürger in Aufruhr brachte, war die Tatsache, dass dem Meldegesetz in einer verschärften Form zugestimmt wurde.

Meldegesetz in der Kritik

Statt der ursprünglich geplanten Zustimmung der Mitbürger für die Weitergabe ihrer Meldedaten sieht das Gesetz in seiner jetzigen Form vor, dass sich die Betroffenen bei der Anmeldung beim Bürgeramt ausdrücklich gegen eine Datenweitergabe aussprechen müssen. Im Beamtendeutsch bedeutet das, dass die Einwilligungslösung durch eine Widerspruchslösung ersetzt wurde.

Vermittlungsausschuss soll Meldegesetz nachbessern

Am gestrigen Donnerstag plädierte nun der Bundesratsinnenausschuss dafür, dass der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag das Meldegesetz noch einmal überarbeiten soll. Alle Bundesländer lehnen die bisherige Form des Gesetzes ab. Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundesrats, Andreas Breitner (SPD), sagte zur Entscheidung für die geplante Korrektur des Meldegesetzes: „Staatliche Melderegister dürfen keine Grabbeltische der Werbewirtschaft und Adresshändler sein.“

Unterschriftenaktion: 190.000 Bürger gegen Meldegesetz

Offiziell kann der Vermittlungsausschuss am 21. September 2012 angerufen werden. Erst dann findet die erste reguläre Sitzung der Länderkammer nach der Sommerpause statt. Doch angesichts der Entscheidung des Bundesratsinnenausschusses und der nach wie vor großen Empörung in der Bevölkerung kann davon ausgegangen werden, dass das Meldegesetz überarbeitet wird. Daten- und Verbraucherschützer protestierten auch diese Woche gegen das Meldegesetz. Sie überreichten dem Innenausschuss die Unterschriften von rund 190.000 Menschen, die sich gegen die bisherigen Meldegesetzpläne aussprechen. 

Fakten zum Meldegesetz

Das Meldegesetz sieht vor, dass die Meldeämter die persönlichen Daten an Firmen verkaufen dürfen. Diese können die Meldedaten dann für ihre Werbezwecke nutzen. Zudem soll eine Weitergabe an Inkassounternehmen erlaubt werden. Selbst Geburtstage und frühere Namen dürften die Meldebehörden durch das geplante Meldegesetz verkaufen.