Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich lange Zeit für ihre Entscheidung über den ESM gelassen – drei Monate. Doch nicht zu Unrecht. Denn viel stand auf dem Spiel, nicht zuletzt die Zukunft der Euro-Zone. Wie von Rechtsexperten und selbst den Klägern erwartet wurde, haben die acht Verfassungsrichter unter dem Vorsitz von Andreas Voßkuhle die Klage abgewiesen, dass der ESM gegen das Grundgesetz verstößt.
Urteil über ESM gefallen –Auflagen gefordert
Das Urteil über den Euro-Rettungsschirm ist jedoch mit Auflagen verbunden: Die deutsche Haftungsgrenze müsse klar definiert werden. Derzeit beträgt der Anteil Deutschlands am Rettungsschirm 27 Prozent. Bei 700 Milliarden Euro Gesamtvolumen, mit dem der ESM für die Rettung von finanziell kriselnden Euro-Staaten und Banken ausgestattet wird, entspricht das einer Summe von 190 Milliarden Euro. Bisher sieht der ESM jedoch auch vor, dass die Bundesrepublik im Notfall, zum Beispiel wenn andere Euro-Länder ihren Anteil nicht zahlen können, mehr Geld hinzuschießen muss. Daher fordert das Verfassungsgericht eine Haftungsbeschränkung auf die 190 Milliarden Euro sowie die Regelung, dass keine Vorschrift des ESM ohne Zustimmung deutscher Vertreter anders ausgelegt werden darf, sodass die Haftungsbeschränkung umgangen werden kann. Eine weitere Auflage des Gerichts bezieht sich darauf, dass die Bundesregierung unter bestimmten Umständen nicht am ESM gebunden sein darf.
Machtverlust des Bundestags befürchtet
Die Kläger, darunter 37.000 Bürgerinnen und Bürger im Namen des Verein „Mehr Demokratie“, die Linke und der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, hatten sich an das Verfassungsgericht gewandt, da sie die Kontrollrechte des Bundestags in Gefahr sahen. Durch den ESM hat die EU-Kommission und die EZB die Möglichkeit, die Gestaltungs- und Kontrollrechte des vom Volk gewählten Bundestags zu umgehen. Die Kläger forderten, dass die Bürger abstimmen können, bevor Steuergelder an EU-Gremien übertragen werden.
Folgen eines Vetos des Verfassungsgerichts
Hätten die Verfassungsrichter ihr Veto gegen den ESM eingelegt und damit die endgültige Verabschiedung des Euro-Rettungsschirms verhindert, würden nach Meinung von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) „erhebliche wirtschaftliche Verwerfungen mit nicht absehbaren Folgen“ die Konsequenzen sein. Einige Länder würden unter der Schuldenlast zusammenbrechen und enorme Schuldenschnitte würden folgen, die sich sehr negativ auf das europäische Finanzsystem auswirken könnten. Schließlich sei sogar das Ende der Euro-Zone möglich. Daher war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Anbetracht der Tatsache, was alles auf dem Spiel stand, nicht überraschend.
Verfassungsklage gegen ESM trotzdem für Kläger erfolgreich
Die Kläger sahen ihr Vorgehen trotz der Niederlage vor Gericht als Erfolg an. Ohne ihr Eingreifen wäre der ESM bereits zum 1. Juli 2012 in Kraft getreten, die nun geforderten Auflagen hätte es nie gegeben. Der ESM kann nun im Laufe des Oktobers eingerichtet werden und so wie geplant den EFSF ersetzen.








