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Sozialgesetze: Regierung plant 8 Euro Zuschlag für Hartz-IV-Empfänger

Einem Zeitungsbericht zufolge will die Bundesregierung den monatlichen Regelsatz für Hartz IV-Empfänger ab Januar 2013 um 8 Euro anheben. Der Sozialverband VdK kritisiert die Erhöhung als zu niedrig.
Sozialgesetze: Regierung plant 8 Euro Zuschlag für Hartz-IV-Empfänger

Bezieher von Hartz 4 sollen ab 2013 mehr Geld vom Staat bekommen. Laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung plant die Bundesregierung, den monatlichen Regelsatz von aktuell 374 Euro auf 382 Euro zu erhöhen. Damit würde die Stütze zum Januar 2013 um 2,1 Prozent steigen. Die Zeitung beruft sich auf eine Rechtsverordnung des Arbeitsministeriums, die in der kommenden Woche im Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Vonseiten der Koalition hieß es, der geplante Anstieg sei angemessen. Demnach könnten Hartz VI-Bezieher möglicherweise schon bald acht Euro mehr als bisher erhalten.

Hartz IV-Regelsatz steigt um 2,1 Prozent

Die geplante Erhöhung des Regelsatzes um 2,1 Prozent entspricht der diesjährigen Rentenerhöhung, kommentiert die "Bild"-Zeitung am heutigen Donnerstag. Im Vergleich zum Vorjahr fällt sie allerdings geringer aus: Anfang 2012 hatte die Bundesregierung den Regelsatz für Hartz IV-Empfänger noch um 10 Euro angehoben - von zuvor 364 Euro auf nun 374 Euro pro Monat. Wie hoch die Anhebung zum Anfang eines jeden Jahres ausfällt, wird statistisch ermittelt. Von den 15 Prozent der Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen zieht der Gesetzgeber solche Posten ab, die nicht als existenzsichernd gelten, um den Hartz 4-Regelsatz festzusetzen.

Sozialverband VdK: Erhöhung ist unzureichend

Kritiker bemängeln, dass der Hartz IV-Regelsatz nach wie vor zu niedrig ausfällt. Der Sozialverband VdK kritisiert die geplante Anhebung zum Januar 2013 als zu gering. Die Verbandsvorsitzende, Ulrike Mascher, sagte gegenüber der "Bild"-Zeitung: "Auch mit 8 Euro mehr kann der tatsächliche Bedarf von Alleinerziehenden mit Kindern nicht gedeckt werden. Da bleibt zu wenig für die gesunde Ernährung und für die Kleidung der Kinder übrig." Auch für solche Menschen, die im Alter eine Grundsicherung beziehen, reicht eine Erhöhung um acht Euro aus ihrer Sicht nicht aus.