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Pflegereform: Muss Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in den Vermittlungsausschuss?

Das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung, auch Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) genannt, könnte heute in den Vermittlungsausschuss wandern. Der Bundesrat berät in seiner 900. Sitzung über das PNG. Am 29. Juni 2012 wurde es im Bundestag beschlossen. Der Gesundheitsausschuss kritisiert das Gesetz stark.
Pflegereform: Muss Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in den Vermittlungsausschuss?

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz müsste in den Vermittlungsausschuss, wenn der Bundesrat am heutigen Freitag der Empfehlung des Gesundheitsausschusses folgt. Dieser meint, dass das Gesetz die Erwartungen an eine Neuausrichtung der Pflege nicht erfüllt. Der Vermittlungsausschuss habe dann die Aufgabe, das Gesetz nachzubessern. Wie in der Empfehlung des Gesundheitsausschusses zu lesen ist, hat die Bundesregierung „es versäumt, die notwendigen Weichen für eine umfassende, solidarische, gerechte und zukunftssichere Reform der Pflege zu stellen.“ Hauptkritikpunkte und somit vor einem endgültigen Beschluss des PNG dringend verbesserungswürdig sind der fehlende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, eine unzureichende Finanzierung der Pflegeversicherung sowie das Konzept der geförderten privaten Pflegezusatzversicherung.

Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht neu festgelegt

Für den Gesundheitsausschuss müssten einige Punkte des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes dringend nachverhandelt werden, damit die Pflegereform von nachhaltigem Erfolg ist. Dazu gehört die Klärung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, denn bisher werden Menschen mit geistiger Einschränkung, zum Beispiel aufgrund einer Demenzerkrankung, bei der Pflegestufeneinteilung benachteiligt. Die Höhe der Pflegestufe richtet sich nur nach der körperlichen Einschränkung bzw. danach, wie hoch der Hilfebedarf des Menschen bei der Grundpflege ist. Demenzkranke sind oft rein physisch in der Lage, sich selbst zu verpflegen und werden trotz offensichtlicher Pflegebedürftigkeit in keine Pflegestufe eingeteilt.

Beitragserhöhung für Pflegeversicherung keine nachhaltige Finanzierung

Die geplante Erhöhung des Beitrags für die Pflegeversicherung um 0,1 Prozent zum 1. Januar 2013 führt lediglich dazu, dass die vorgesehenen verbesserten Leistungen in der Pflege bis Ende 2015 garantiert sind. Genau dies kritisiert der Gesundheitsausschuss. Eine nachhaltige Finanzierung sehe anders aus. Die Förderung von Neuverträgen für Pflegetagegeldversicherungen von 60 Euro im Jahr, der sogenannte Pflege-Bahr, ist zudem „untauglich“, da Geringverdiener davon nicht profitieren werden.

Ziele des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz soll ab 2013 unter anderem bessere Leistungen für Demenzkranke ermöglichen. Demnach bekämen die Betroffenen erstmals in der Pflegestufe 0 Pflegegeld. Dieses sowie Pflegesachleistungen werden in den Pflegestufen I und II außerdem angehoben. Wohngruppen für an Demenz erkrankte Menschen oder andere Pflegebedürftige sollen mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden und auch pflegende Angehörige können mit einer verbesserten finanziellen Leistung rechnen.

Staatliche Zulage von 60 Euro – Pflege-Bahr

Ein weiteres zentrales Element des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes ist der sogenannte Pflege-Bahr bzw. Pflege-Riester. Personen, die sich ab 2013 privat pflegeversichern, erhalten eine staatliche Förderung von 5 Euro im Monat. Eigentlich soll dies den Menschen mit geringem Einkommen zugutekommen, die eine Pflegetagegeldversicherung abschließen. Doch Kritiker bemängeln, dass die geförderten Tarife teurer ausfallen werden als nicht geförderte und so Geringverdiener weiterhin keine private Pflege-Vorsorge treffen werden können.