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Union einig: Betreuungsgeld kann kommen

Das stark kritisierte Betreuungsgeld wird wohl nun doch umgesetzt werden. Medienberichten zufolge hat sich die Unionsfraktion auf eine gemeinsame Linie hinsichtlich des Betreuungsgelds geeinigt. Das Projekt von Familienministerin Kristina Schröder soll so an bestimmte Bedingungen geknüpft umgesetzt werden.
Union einig: Betreuungsgeld kann kommen

Seit Monaten steht das Betreuungsgeld von CDU-Bundesfamilienministerin Kristina Schröder in der Kritik. Mit der gescheiterten Abstimmung im Juni dieses Jahres (finanzen.de berichtete) war auch der Koalitionspartner FDP immer kritischer geworden. Doch auch innerhalb der Union war es zu Auseinandersetzungen gekommen. Nun hat sich die Union darauf geeinigt, die Umsetzung des Betreuungsgeldes wieder in Angriff zu nehmen. Dazu wurde beschlossen, dass Eltern, die das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen wollen, dazu verpflichtet werden, mit ihren Kindern die sonst freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen durch den Kinderarzt wahrzunehmen. Auch das Elterngeld soll nur ausgezahlt werden, wenn die Kinder regelmäßig untersucht werden.

Betreuungsgeld als Altersvorsorge

Darüber hinaus ist geplant, für Eltern, die das Betreuungsgeld beantragen, einen Anreiz zu schaffen, sich das Geld nicht auszuzahlen zu lassen, sondern stattdessen in eine private Altersvorsorge zu investieren. Hier ist die Rede von einem Bonus von 15 bis 30 Euro. Fraglich ist indes, ob die FDP dem neuen Entwurf zustimmen wird. Hier werden unter Umständen noch weitere Zugeständnisse nötig sein, denn obwohl die FDP im November letzten Jahres noch einig mit der Union war, haben sich im Rahmen des Streits um Schröders Projekt immer mehr kritische Stimmen auch bei den Liberalen gemeldet. Denkbar ist hier, dass die FDP auf die Durchsetzung eines eigenen Projekts pocht, als Voraussetzung für die Zustimmung.

Einigung bis zum Oktober?

Das Betreuungsgeld war im Koalitionsvertrag von 2009 verankert worden, deshalb wird von einer Einigung mit der FDP ausgegangen. So soll am Dienstag eine neue Linie beschlossen werden, um dann bis zum 18. Oktober beschlussfähig zu sein und das Gesetz im Bundestag abzustimmen. Die Opposition sieht dabei das Betreuungsgeld immer noch sehr kritisch. Vor allem wird befürchtet, dass insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien nicht in eine Betreuungseinrichtung gegeben werden und wertvolle Förderung so nicht stattfinden würde.