Patienten haben es bisher schwer, gegen ihren Arzt vorzugehen, wenn ein Behandlungsfehler vorliegt. Denn bei der derzeitigen Gesetzeslage muss der Geschädigte beweisen, dass ihn der Arzt falsch behandelt hat und gesundheitliche Folgeschäden durch den Arztfehler verursacht worden sind. Mit dem neuen Patientenrechtegesetz sollen – wie der Name sagt – die Rechte von Patienten gestärkt werden. So trägt in Zukunft der Arzt bei groben Fehlern die Beweislast und muss nachweisen, dass der gesundheitliche Schaden nicht durch einen Behandlungsfehler entstanden ist.
Mehr Rechte für Patienten bei Behandlungsfehlern
Das Patientenrechtegesetz sieht vor, dass Kranken- und Pflegeversicherungen dazu verpflichtet werden, den Versicherten dabei zu helfen, den möglichen Ärztepfusch aufzudecken. Dazu sollen die Patienten bei Schadensersatzforderungen besser unterstützt werden, indem sie über ihre Krankenkasse ein kostenloses Gutachten zur Feststellung eines Behandlungsfehlers anfordern können. Momentan herrscht die sogenannte Kann-Regelung, das heißt, die Pflege- und Krankenversicherungen können diesen Service anbieten. Ab 2013, wenn das Gesetz wie geplant in Kraft treten sollte, ist diese Leistung gesetzlich verankert und zugesichert.
Patientenrechte im BGB zusammengefasst
Die Rechte der Patienten sollen zudem gestärkt werden, indem sie ihre Krankenakte leichter anfordern können. Viele Patienten wissen durch die verstreuten Regelungen in Zivil-, Sicherheits-, Standes- und Strafrecht nicht, dass sie das Recht haben, ihre Akte einzusehen. Außerdem soll zukünftig ein Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient abgeschlossen werden. Mit diesem werde garantiert, dass der Patient umfassend über die medizinische Behandlung informiert worden ist. Auch die Kosten der Behandlung sollen darin festgehalten werden. Sofern das Patientenrechtegesetz beschlossen wird, werden alle Bestimmungen zur Stärkung der Patientenrechte gebündelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. So müssen sich die Betroffenen nicht mehr mühselig alle wichtigen Informationen zusammensuchen, sondern haben im BGB eine zentrale Stelle zum Nachschlagen.
Opposition: Patientenrechtegesetz ist „verkümmertes Gesetz“
Die Opposition kritisiert den Gesetzesentwurf des Patientenrechtegesetzes als unzureichend. Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) sagte während der Lesung im Bundestag, der Entwurf sei ein „verkümmertes Gesetz“. Und auch Harald Weinberg von den Linken hatte sich mehr erhofft. Aus seiner Sicht leistet das Gesetz „zu wenig“. Er kritisierte insbesondere die Tatsache, dass Ärzte festlegen sollen, wann ihr Kollege einen groben Arztfehler begangen hat, sodass dieser die Beweislast trägt. Weinberg bemängelte zudem, dass es keine Pläne für die Einrichtung eines Entschädigungsfonds gibt. Dieser soll Patienten kurzfristig helfen, wenn Behandlungsfehler vorliegen. Aus Sicht der Linken hat sich die Bundesregierung beim vorgesehenen Patientenrechtegesetz zu sehr von Krankenhaus- und Ärzteverbänden beeinflussen lassen.
Patientenrechtegesetz als „Meilenstein“
Bereits vor Beginn der Debatte im Bundestag sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr gegenüber dem „Deutschlandfunk“, dass Ärzte nicht immer beweisen sollten, dass sie für einen Behandlungsfehler verantwortlich sind. Sie würden sonst zu sehr auf die Risiken achten. Die Konsequenz wäre, dass die notwendige Behandlung in den Hintergrund rücken könnte. Erwin Rüddel von der CDU/CSU verteidigte den Gesetzesentwurf als „Meilenstein des Gesundheitswesens“. Generell sind sowohl Regierung als auch Opposition der Meinung, dass die gesetzliche Verankerung der verstärkten Patientenrechte längst überfällig ist.








