Nachdem bereits Mitte September 2012 das Bundeskabinett die Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes beschlossen hat, folgte am heutigen Freitag die Zustimmung des Bundesrates. Somit erhöht sich der Regelsatz von 374 Euro auf 382 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 2,1 Prozent. Als das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, lag der Regelsatz für alleinstehende Arbeitslose bei 345 Euro. Zum ersten Mal seit der Hartz-4-Reform 2010 werden auch die älteren Kinder von Arbeitslosen mehr Geld vom Jobcenter bekommen.
Bundesrat billigt Hartz-4-Erhöhung
Mit der Billigung des Bundesrates wird ab Januar 2013 auch der sogenannte Partnersatz um acht Euro auf 345 Euro erhöht. Das Hartz 4 für Kinder und Jugendliche von arbeitslosen Eltern steigt zwischen zwei und fünf Euro.
Mehr Hartz 4: Kritik ungebrochen
Der Sozialverband VdK hatte bereits Kritik an der Erhöhung des Hartz-4-Regelsatzes geäußert, als diese bekannt wurde. Mit acht Euro mehr pro Monat könne der Bedarf der Arbeitslosen nicht gedeckt werden. Auch der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, bemängelte, dass der neue Regelsatz den betroffenen Menschen keine Chance gebe, der Armut zu entfliehen. Dazu wären mindestens 420 Euro notwendig.
Acht Euro mehr Hartz 4 sei zu wenig
Die Anhebung um 2,1 Prozent entspricht der Rentenerhöhung von Anfang Juli. Sie ist gesetzlich vorgegeben und ergibt sich aus einem Mischindex, der sowohl zu 70 Prozent die Preissteigerung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Löhne berücksichtigt. Demnach führt die Erhöhung des Hartz-4-Regelsatzes überwiegend zum Ausgleich der gestiegenen Preise für Lebensmittel und für Güter des alltäglichen Lebens. Ein wirkliches Plus am Ende des Monats werden die Hartz-4-Empfänger nicht durch die acht Euro mehr spüren. Daher ist der Hohn, mit dem die meisten Hartz-4-Empfänger der Erhöhung begegnen, nur allzu verständlich.








