Eigentlich soll der Länderfinanzausgleich in Deutschland für einheitliche Lebensverhältnisse sorgen. Doch die vermeintlich wohlhabenden Bundesländer Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern wollen unter den derzeitigen Regelungen nicht mehr länger Geberländer sein. Die restlichen 12 Bundesländer fordern jedoch weiter den Ausgleich und weisen auf die gesamtstaatliche Solidarität hin. Nun haben sich die Haushalts- und Finanzpolitiker der Union am Vormittag in Potsdam auf eine Reform verständigt. Das Besondere: Kein Bundesland stimmte gegen das Papier. So kann mit Unterstützung der Bundesregierung gerechnet werden, denn Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) äußerte sich bereits vor einem Monat, dass eine Länderfinanzausgleichsreform, die von allen Ländern getragen wird, nicht am Bund scheitern solle.
Einkommenssteuer könnte von Schuldenländern erhöht werden
Eine Idee des Beschlusses, der „Spiegel Online“ vorliegt, würde direkt die Bürger der verschuldeten Länder betreffen. Denn von einer Föderalismuskommission III soll festgelegt werden, ob Schuldenländer, etwa das Saarland oder Bremen, zukünftig eigene Zuschlagsrechte auf Gemeinschaftsteuern erhalten können und so beispielsweise die Einkommenssteuer zeitweise erhöhen dürfen, um die Schulden abzubauen. Wenn die Reform des Länderfinanzausgleichs, wie sie derzeit von den Unions-Politikern geplant ist, umgesetzt wird, könnte es in Deutschland zukünftig verschiedene Einkommenssteuersätze geben.
Reform des Länderfinanzausgleichs sieht Bundeshauptstadthilfe vor
Den Überlegungen der Unions-Experten nach soll zudem Berlin aus dem Länderfinanzausgleich genommen und in Zukunft finanziell nur vom Bund durch eine sogenannte Bundeshauptstadthilfe unterstützt werden. Denn derzeit ist Berlin der größte Kostenfresser des Länderfinanzausgleichs und bezieht von den sieben Milliarden Euro, die die Geberländer bereitstellen, drei Milliarden Euro. Der Bund würde das Geld aus dem Solidarpakt II nehmen können, denn dort sinken bis 2019 die finanziellen Verpflichtungen.
Verschuldete Bundesländer könnten Sanktionen drohen
Ein weiterer Vorschlag bezieht sich darauf, dass die Schuldenländer mehr kontrolliert werden sollen. Länder, die ab 2020 gegen die Schuldenbremse verstoßen, müssten der vereinbarten Reform nach mit Sanktionen rechnen. Dazu soll der Stabilitätsrat, der die Haushaltsführung der Länder und des Bundes im Auge behält, mehr Macht bekommen und die innerdeutsche Finanzstabilität überwachen.
Unterstützung aus dem Finanzministerium
In der Vergangenheit hatte vor allem Dingen Bayern, das fast die Hälfte des Länderfinanzausgleichs 2011 getragen hat, mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht. Doch der Finanzausgleich der Länder muss ohnehin bis 2019 neu geregelt werden. Nur bis dahin wurde eine finanzielle Angleichung zwischen den reichen und armen Bundesländern 2001 vereinbart. Mit der Reform erhoffen sich die Finanz- und Haushaltspolitiker, dass die „Ausgleichsintensität“ abnimmt. Wie die Politiker der SPD, Grünen oder Linken die Reform des Länderfinanzausgleichs aufnehmen, ist noch ungewiss. Vom Bundesfinanzministerium kommt indes Unterstützung. Steffen Kampeter, parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium, sagte gegenüber „Spiegel Online“: „Ich freue mich, dass die Debatte über die Föderalismuskommission III und die Neuregelung der finanziellen Beziehungen von Bund und Ländern eröffnet ist.“








