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Versicherungsbetrug – Neues Smartphone auf Kosten der Gemeinschaft?

Viele Deutsche halten es für ein Kavaliersdelikt, bei der Versicherung ein wenig zu tricksen. Doch der enorme finanzielle Schaden, der der Versicherungswirtschaft durch die Betrugsfälle entsteht, schlägt sich letztlich auf die Versicherungsprämien nieder. Obwohl Betrug eine strafbare Handlung ist, hält es viele trotzdem nicht davon ab, es zumindest einmal zu versuchen.
Versicherungsbetrug – Neues Smartphone auf Kosten der Gemeinschaft?

Wenn die Zahl der Schadensmeldungen bei den privaten Haftpflichtversicherern plötzlich wieder auffällig stark ansteigt, dann ist wohl gerade ein neues Smartphone oder ein neues Tablet-PC auf den Markt gekommen. Das Vorgängermodell hat dann ganz offenbar seinen Dienst getan und – wie der Zufall es so will – sowieso gerade einen Schaden erlitten...

Vier Milliarden Euro Schaden im Jahr

In einer Umfrage der GfK Finanzmarktforschung aus dem Jahr 2011, die im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durchgeführt wurde, gaben nahezu vier Prozent der Befragten offen zu, schon einmal Versicherungsbetrug begangen zu haben. Die Versicherungswirtschaft ihrerseits geht allerdings von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus und rechnet mit einer Betrugsquote von zehn Prozent. Bei den jährlich schätzungsweise 42 Milliarden Euro Schadensaufwendungen der Schaden- und Unfallversicherer gehen demnach rund vier Milliarden Euro zulasten von Versicherungsbetrug.

Folgen von Versicherungsbetrug werden unterschätzt

Möglichkeiten, die eigene Versicherung über‘s Ohr zu hauen, gibt es so einige: Da wäre zunächst einmal die arglistige Täuschung, bei der der Kunde seiner Versicherung entweder falsche Angaben macht oder ihr wissentlich wichtige Fakten vorenthält. Auch die Meldung eines Schadens, der eigentlich nie passiert ist, ist nicht unüblich. Oder ein vorsätzlich herbeigeführter Schaden wird als Unfall deklariert, damit die Versicherung zahlt.

Was viele nicht wissen: Sobald sie die Versicherung und somit auch die Versichertengemeinschaft betrügen, begehen sie eine Straftat, die mit Geldstrafe und einem Strafmaß von sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe belegt werden kann. Allein der Versuch von Betrug ist nach § 263 Strafgesetzbuch strafbar. Vor einer Anzeige fürchten sich laut GfK-Studie dennoch nur die wenigsten: Bei gut einem Drittel der Befragten darf demnach ein geringes Unrechtsbewusstsein bezüglich Versicherungsbetrug angenommen werden.

Reaktion der Versicherungswirtschaft

Die Versicherer ergreifen verständlicherweise Maßnahmen, um die hohe Zahl der Betrugsversuche und -fälle zu reduzieren. Davon abgesehen, dass sie den Versicherungsvertrag natürlich sofort kündigen können, sobald ein unehrlicher Versicherungsnehmer auffliegt, ist bei vielen mittlerweile ein sogenannter Schadenfreiheitsrabatt üblich: Diesen erhält der Versicherte, wenn er keine Schadensleistungen von der Versicherung beansprucht. Andersherum wird der Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft, sobald die Versicherung eine Schadensleistung gegenüber dem Kunden erbringen muss.

Ein weiteres Mittel der Versicherer, sich gegen Betrug zu schützen, sind Plausibilitätsprüfungen, die nach Angaben des GDV durchaus ihre Wirkung zeigen: Knapp 14 Prozent der Versicherten ziehen ihre Forderungen sofort wieder zurück, wenn die Versicherung die Einschaltung eines Gutachters ankündigt. Die Versicherer dürfen ganz unabhängig von der Höhe des Schadens jederzeit auf eine solche Begutachtung bestehen.

Eine ganz andere Maßnahme der Versicherungswirtschaft trifft letztlich jeden Versicherten – egal ob Versicherungsbetrüger oder nicht. Denn das Geld, das die Versicherer jährlich durch Versicherungsbetrug verlieren, kalkulieren sie bei der Berechnung der Prämienhöhe natürlich wohlwissend mit. Die vier Milliarden Euro, die der Versicherungsbetrug pro Jahr kostet, zahlt somit am Ende: die Versichertengemeinschaft.